Der Bundesrat hat einer Verordnung zum verbesserten Schutz vor UV-Strahlen in Solarien mit einigen Klarstellungen, redaktionellen Änderungen und technischen Detailregelungen zugestimmt. Er forderte allerdings auch, die Pflichten des Betreibers zur Wartung und Prüfung der Sonnenbänke in der Verordnung selbst zu regeln. Dies würde auch die Überwachung der Betreiberpflichten durch die zuständigen Behörden erleichtern. Zudem sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für die staatliche Anerkennung der mit der Ausbildung des Servicepersonals betrauten Schulungsträger. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es sich lediglich um zwölfstündige Schulungs- bzw. fünfstündige Fortbildungskurse handelt, die keinen Schulabschluss oder Lehrberuf darstellen. Aus diesem Grund sei eine Akkreditierung ausreichend.
In einer begleitenden Entschließung bitten die Länder die Bundesregierung, zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung darüber zu berichten, ob ein Rückgang der Hautkrebserkrankungen in Deutschland zu verzeichnen ist.
Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, die von den Sonnenbänken ausgehenden Gefahren zu minimieren. Aus diesem Grund sieht die Verordnung unter anderem eine Begrenzung der maximalen Bestrahlungsstärke vor, was vor allem das Sonnenbrandrisiko mindert. Durch den Einsatz von qualifiziertem Personal soll zudem der unkontrollierte Zugang zu Sonnenbänken unterbunden und den Nutzern entsprechender Geräte eine qualifizierte Beratung und kompetente Einweisung angeboten werden.
Quelle pressrelations.de