Kein Kind von Krankenkasse

Okt 29, 2007

Unerfüllter Kinderwunsch wegen Unfruchtbarkeit führte eine damals fast 30-jährige in ein spanisches Krankenhaus. Denn in dem Königreich ist die in Deutschland verbotene Eizellenspende erlaubt. Die Frau entschied sich, diese Form der künstlichen Befruchtung in Valencia durchführen zu lassen und reichte nach ihrer Rückkehr die Rechnung für die Behandlungskosten in Höhe von rund 7.000 Euro bei ihrer Krankenkasse ein, bei der sie eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hatte.

Diese weigerte sich jedoch die Kosten zu übernehmen, da der Eingriff in Deutschland nicht erlaubt sei und somit nicht mit in ihr Leistungsspektrum falle. Dies wollte die Dame nicht hinnehmen und zog vor Gericht, das die Klage allerdings abwies. Dafür ausschlaggebend ist neben dem grundsätzlichen Behandlungsverbot in Deutschland, dass Krankenkassen lediglich Kosten für Heilbehandlungen übernehmen, wissen ARAG Experten. Unerfüllter Kinderwunsch ist jedoch keine Krankheit (LG Köln, Az.: 23 O 347/06).

Quelle (lifePR)

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