Wo Rauch ist, ist auch Feuer – so urteilte die Wormser Polizei, nachdem sie von einem Augenzeugen zu einem Einbruch in ein Geschäftshaus gerufen wurde. Die Beamten stellten vor Ort Rauchentwicklung fest und riefen daraufhin die Feuerwehr, die sofort mit sechs Einsatzfahrzeugen und 22 Mann anrückte. Dort mussten die Löschprofis jedoch feststellen, dass es sich nicht um einen Brand sondern lediglich um aus der Alarmanlage ausgetretenen Alarmnebel handelte. Daraufhin räumte ein Teil der Feuerwehrmänner unverrichteter Dinge das Feld, während der andere auf Anordnung der Polizei die Räumlichkeiten lüftete.
Aufgrund des Feuerwehreinsatzes erhielt der Geschäftsinhaber einen Kostenbescheid über rund 1.700 Euro der Stadt Worms. Gegen diesen setzte er sich zunächst erfolgreich zur Wehr. ARAG Experten erklären, dass dies hauptsächlich auf Widersprüchlichkeiten innerhalb des Kostenbescheids zurückzuführen ist, die die Richter an dessen Rechmäßigkeit zweifeln ließen. So war beispielsweise nicht erkennbar inwieweit haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrmänner eingesetzt waren (VG Mainz, Az.: 1 L 170/07 MZ).
Quelle (lifePR)