Die Länder setzen sich für klare Regelungen im Zusammenhang mit der Betreuung und Unterbringung herrenloser Tiere ein. Mit einer gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, in diesem Bereich eindeutige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die auch Zweifelsfälle einschließen.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Betreuung und Unterbringung „aufgefundener Tiere“ aufgrund unterschiedlicher behördlicher Zuständigkeiten zurzeit unbefriedigend geregelt ist. Dies führe auch zu Problemen bei der Frage, wer die Kosten zu tragen habe. Die Tierheime, in denen die Tiere in der Regel untergebracht seien, bekämen aufgrund der unklaren Lage ihre Aufwendungen häufig nicht erstattet. Hierdurch sei die finanzielle Lage der Tierheimträger – oft gemeinnützige Vereine – vielerorts so angespannt, dass inzwischen sogar mit Insolvenzen zu rechnen sei. Um künftige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und gleichzeitig den Fortbestand der Tierheime zu sichern, seien eindeutige und abschließende gesetzliche Regelungen zwingend erforderlich.
Quelle pressrelations.de