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Bundesrat billigt neues Wahlrecht

Okt. 14, 2011

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung die Änderung des Bundeswahlgesetzes gebilligt.

Das Gesetz soll für ein verfassungsgemäßes Wahlrecht sorgen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 entschieden hatte, dass das geltende Recht in Teilen verfassungswidrig ist. Dies betraf Regelungen, die bewirken konnten, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führt. Die heute abgesegneten Änderungen beseitigen den Effekt des „negativen Stimmengewichts“, den das Verfassungsgericht gerügt hatte. Die Neuregelung gründet in erster Linie auf den Verzicht der bislang im Wahlrecht vorgesehenen Verbindung von Landeslisten derselben Partei zu einer „Listenverbindung“.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Quelle pressrelations.de

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