Informationen und Musterfragebogen zum Zensus 2011 in 13 Sprachen

Mai 9, 2011

Beim jetzt gestarteten Zensus 2011 werden in den kommenden Wochen etwa ein Drittel der Bevölkerung mit einem der Zensus-Fragebogen um Auskunft gebeten. Damit auch Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen die Fragebogen schnell und mühelos beantworten können, bieten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder pünktlich zum heutigen Befragungsstart am 9. Mai 2011 unter www.zensus2011.de umfassende Informationen zu den einzelnen Befragungen sowie Musterfragebogen in bis zu 13 Sprachen an.

Die in der jeweiligen Sprache übersetzten Musterfragebogen dienen dem besseren Verständnis der Fragen. Die Angaben selbst müssen immer auf dem offiziellen deutschsprachigen Zensus-Fragebogen eingetragen werden. Bei den persönlichen Befragungen halten die Interviewerinnen und Interviewer die Musterfragebogen selbstverständlich in den jeweiligen Sprachen bereit.

Für die Haushaltebefragung, die bei knapp 10% der Bevölkerung durchgeführt wird, werden Musterfragebogen in 13 Sprachen angeboten: Englisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Polnisch, Griechisch, Arabisch, Portugiesisch, Französisch, Rumänisch, Spanisch, Vietnamesisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

Für die Gebäude- und Wohnungszählung, an der sich alle Wohnungs- und Wohngebäudeeigentümer beteiligen müssen, stehen Musterfragebogen in folgenden Sprachen bereit: Englisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Polnisch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch.

In insgesamt fünf Sprachen übersetzt wurden die Fragebogen zur Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften: Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch und Spanisch.

Im Internetportal www.zensus2011.de finden sich neben den Musterfragebogen die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Befragungen, zu den Meldemöglichkeiten, zu den gesetzlichen Grundlagen und zum Datenschutz. Diese grundlegenden Informationen werden in der Rubrik „International“ in insgesamt 13 Sprachen angeboten.

Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren – in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine Haushaltebefragung bei 7,9 Millionen Menschen, eine Gebäude- und Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und Eigentümerinnen sowie Befragungen in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor.

Weitere Auskünfte
www.zensus2011.de/kontakt

Quelle pressrelations.de

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