Was tun, wenn die eigene Krankenkasse geschlossen wird?
Die Versicherten der City BKK müssen sich eine neue Krankenkasse suchen, denn die City BKK wird zum 1. Juli 2011 geschlossen. Das hat das Bundesversicherungsamt (BVA) nach eingehender Prüfung entschieden, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenkasse nicht mehr auf Dauer gesichert sei. Insbesondere der überdurchschnittlich hohe Zusatzbeitrag von 180 Euro im Jahr hatte zu weiterem Mitgliederschwund, gerade auch im ersten Quartal 2011, geführt.
Was bedeutet das nun für die Versicherten der City BKK? „Niemand muss Angst haben, dass er beim Arzt oder im Krankenhaus nun nicht mehr behandelt wird, weil seine Kasse geschlossen wird“, gibt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, Entwarnung. „Die Versicherten müssen sich lediglich eine andere gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl suchen“, so Adolph. Dazu haben sie bis zu zwei Wochen nach dem offiziellen Schließungsdatum – also bis zum 15. Juli – Zeit. Die Mitgliedschaft in der neuen Kasse gilt dann rückwirkend. Die neue Kasse darf keinen Versicherten ablehnen, weil er krank ist oder sich schon in Behandlung befindet. Die Krankenassen klären die Kostenübernahme untereinander ab. In der Regel muss die neue Kasse die Leistungen dann auch übernehmen. Ausnahmen kann es z.B. geben, wenn die neue Kasse Leistungen der alten Kasse nicht anbietet (z.B. Reiseschutzimpfungen). Und schließlich muss der Versicherte die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse unverzüglich dem Arbeitgeber vorlegen.
Wer es dennoch bis Mitte Juli nicht schafft, eine neue Kasse zu finden, verliert ebenfalls nicht einfach seinen Versicherungsschutz. Pflichtmitglieder (i.d.R. festangestellte Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) meldet der Arbeitgeber entweder bei der Kasse an, bei der sie vor ihrer Mitgliedschaft in der geschlossenen Kasse versichert waren oder – sofern hierzu nichts bekannt ist – er sucht eine andere Kasse aus. Ähnlich verfahren die Arbeitsagenturen und Rentenversicherungsträger bei Arbeitslosen bzw. Rentnern.
Freiwillig Versicherte (z.B. Selbständige) müssen dagegen ihren Wechsel selbst erklären. Hierzu haben sie bis zu drei Monate nach der Schließung der Kasse Zeit, auch hier gilt der Wechsel dann rückwirkend. Wird ein rechtzeitiger Wechsel versäumt, meldet die insolvente Kasse die Versicherten bei der Kasse an, bei der sie vorher versichert waren bzw. fordert die Versicherten auf, sich eine neue Kasse zu suchen.
Teurer kann es für die Versicherten allerdings bei den Zusatzversicherungen werden. Denn die Gesetzlichen Kassen haben hier mit privaten Versicherern meist Sonderkonditionen ausgehandelt. Im Fall der Kasseninsolvenz haben die privaten Versicherer keinen Vertragspartner mehr und somit auch keinen Anlass weiter zu günstigen Konditionen zu versichern.
Die Versicherten der City BKK sollten die bevorstehende Schließung nutzen, um sich Gedanken darüber zu machen, welche Leistungen ihnen wichtig sind. Unter www.gesetzlicheKrankenkassen.de finden Versicherte ein vollkommen kostenfreies Internetportal, mit dem sie die zu ihnen passende Krankenkasse finden können. „Hier können Versicherte mit Hilfe einer interaktiven Kassensuche aus über 70 Leistungspunkten auswählen, was ihnen wichtig ist“, erklärt Thomas Adolph. „Sie erhalten dann die Krankenkassen angezeigt, bei denen die gewünschten Leistungen auch erhältlich sind.“
Die interaktive Suche wird durch ausführliche und ebenfalls kostenfreie Informationsblätter zu jeder Krankenkasse ergänzt und bietet umfangreiche Leistungsübersichten der allgemein geöffneten Krankenkassen.
Quelle lifePR