Geschwindigkeitsbeschränkungen A 9

Feb. 3, 2011

Neue Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Autobahn A 9 zwischen den Anschlussstellen Trockau und Bayreuth-Süd – Joachim Herrmann: „Mehr Sicherheit für unsere Autofahrer an Unfallschwerpunkten“

Die Autobahndirektion Nordbayern wird auf der Autobahn A 9 zwischen den Anschlussstellen Trockau und Bayreuth-Süd neue Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen und beschildern. Joachim Herrmann: „Damit reagieren wir in den betroffenen Bereichen auf Unfallschwerpunkte. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen bedeuten ein Mehr an Sicherheit für unsere Autofahrer.“ Die Autobahndirektion Nordbayern hat mit der Polizei die Unfallsituation auf der A 9 zwischen der Landesgrenze Thüringen/Bayern und dem Autobahnkreuz Nürnberg überprüft. Jeder Teilabschnitt wurde dazu auf Basis der Unfallhäufungsstellen der Jahre 2007 bis 2009 auf notwendige Maßnahmen untersucht.

„Auf dem Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Trockau bis Bayreuth-Süd zeigte sich in Fahrtrichtung Berlin am sogenannten Spänflecker Berg und in Fahrtrichtung Nürnberg vor der Anschlussstelle Trockau eine Unfallhäufung“, erläutert der Innenminister. Deswegen werde jetzt in Fahrtrichtung Berlin eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den kurvigen Gefällebereich von circa 2,7 Kilometern Länge auf 130 Kilometer pro Stunde angeordnet. Auf einem Teilabschnitt von rund einem Kilometer Länge werde es eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nässe auf 80 Kilometer pro Stunde geben, die zunächst nur bis zur Abklärung der Fahrbahngriffigkeit gelten solle. In Fahrtrichtung Nürnberg soll vor der Anschlussstelle Trockau bis vor Pegnitz ebenfalls aufgrund der Kurvigkeit und der dortigen Unfallentwicklung eine Geschwindigkeitsbeschränkung von circa 10, 7 Kilometern Länge auf 130 Kilometer pro Stunde vorgesehen werden. Zusätzlich sollen innerhalb dieses Bereichs zwei weiter!

e Geschwindigkeitsbeschränkungen bei Nässe angeordnet werden.

Der oft diskutierte Bereich des sogenannten Sophienbergs habe sich dagegen in der Gesamtschau als unkritisch herausgestellt. Es hätten sich nur einige wenige Verkehrsunfälle gezeigt, die sich über den gesamten Bereich verteilt hätten. Eine konkrete Häufung, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfordert hätte, sei nicht erkennbar gewesen.

Innenminister Herrmann hat diese Entscheidung in persönlichen Schreiben dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Hartmut Koschyk, der Bundestagsabgeordneten Anette Kramme und dem Landtagsabgeordneten Dr. Christoph Rabenstein erläutert, die sich wegen der Unfallgefahren wiederholt an ihn gewandt hatten.

Quelle pressrelations.de

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