Rechtsanwalt Dresden-RA Horrion: Ungültige Inspektionsklausel in Garantiebedingungen eines Gebrauchtwagenkaufvertrages.
Rechtsanwalt Dresden-Rechtsgrundsatz: Eine Garantieklausel in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, nach welcher der Kunde die Inspektionen beim Verkäufer durchführen muss oder die Freigabe für eine Drittwerkstatt einholen muss, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB. BGH, Urteil vom 14.10.2009, Az VIII ZR 354/08.
Rechtsanwalt Dresden-Sachverhalt: Der Kunde kaufte ein Gebrauchtfahrzeug Mercedes-Benz C 280, Alter 10 Jahre, Laufleistung 88.000 km. Nach der Garantievereinbarung mussten Inspektionen beim Verkäufer durchgeführt werden oder es musste vor Beauftragung einer Drittwerkstatt die Freigabe eingeholt werden. Der Käufer unterließ die vom Hersteller vorgeschriebene Inspektion bei 90.000 km. Die Inspektion bei 100.000 km ließ er von einer Drittwerkstatt ausführen. Hierbei wurde ein Motorschaden mit Kosten € 1.077,55 festgestellt.
Diesen Betrag klagte der Kunde ein. Das AG wies die Klage ab, das Landgericht gab der Klage statt. Der BGH bestätigte das Landgericht.
Rechtsanwalt Dresden-Rechtsgründe: Die Inspektionsklausel verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB, da sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Dem Kunden ist nicht zumutbar, die Inspektionen nur beim Verkäufer durchzuführen. Ein Bedürfnis für den Verkäufer auf vorherige Freigabe einer Inspektion durch Drittwerkstatt ist nicht erkennbar.
Rechtsanwalt Dresden-Mein Rechtstipp: „Bitte beachten Sie zunächst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung besteht nur bei Mängeln, die bei Übergabe vorhanden sind. Garantie bedeutet Haftung des Verkäufers für spätere Mängel.
Die Garantiebedingungen sollten genau gelesen werden. Wenn später ein Streit entsteht, sollte immer auch die Rechtmäßigkeit einer Klausel geprüft werden“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
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