Arbeitsrecht Dresden-Rechtsanwalt Horrion: Grundsätzliches Beweisverwertungsverbot beim Mithören von Telefonaten durch Dritte.
Arbeitsrecht Dresden-Rechtsgrundsatz: Wenn ein Dritte ein Telefonat mit verfolgt, besteht ein Beweisverwertungsverbot, wenn die beweisbelastete Partei den Dritten planmäßig einsetzte und der Gesprächspartner nichts wusste. Urteil BAG vom 23.04.2009, Az 6 AZR 189/08.
Arbeitsrecht Dresden-Sachverhalt: Die Arbeitnehmerin (AN) war wegen Arbeitsunfähigkeit zuhause. Die Arbeitgeberin (AG) ließ die AN anrufen, sie solle trotzdem zur Arbeit erscheinen. Wenn nicht, würde gekündigt. Die AN blieb zuhause, die AG kündigte.
Die Parteien haben vor Gericht über das Telefonat gestritten. Das Telefonat hatte zufällig die Bekannte der AN mitgehört. Dies hatte die AN in ihrer Erregung nicht bemerkt. Es war zu entscheiden, ob die Bekannte als Zeugin aussagt.
Arbeitsrecht Dresden-Rechtsgründe: Das für den anderen Gesprächspartner heimliche Mithören von Telefonaten ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechts. Die Folge ist ein Beweisverwertungsverbot bezüglich des Mithörenden. An einem Handlungsunrecht der beweisbelasteten Partei fehlt es, wenn der Dritte das Telefonat zufällig mithört. Und nicht planmäßig vorgegangen wurde, um sich einen Beweisvorteil zu verschaffen. So war der Fall hier, der Mithörende war als Zeuge zu vernehmen.
Arbeitsrecht Dresden-Mein Rechtstipp: „Wenn ein Telefonat mit einem Zuhörer als Zeugen geführt werden soll, so muss dem Gesprächpartner bei Beginn des Telefonats diese Absicht mitgeteilt werden. Man sollte auch die Person der Mithörers genau bezeichnen“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
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