EU-Parlament will Fahrgastrechte auch für Bus und Schiff

Apr. 8, 2009

Auch Bus- und Schiffsreisenden sollen bald EU-weit gleiche Rechte bei Verspätungen oder Nichtbeförderung eingeräumt werden. Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments verabschiedete in erster Lesung zwei neue EU-Verordnungen, die unterschiedliche nationale Haftungsregeln ersetzen sollen. „Künftig gibt es zu Wasser und auf den Straßen die gleichen Rechte wie in der Luft oder auf der Schiene“, freute sich der verkehrspolitische Sprecher der EVP-ED-Fraktion, Georg Jarzembowski (CDU). Fällt eine grenzüberschreitende Fernbusverbindung aus oder kommt es zu Verspätungen von mehr als zwei Stunden, soll der Reisende den Fahrpreis erstattet bekommen – es sei denn, er akzeptiert ein alternatives Beförderungsmittel.

Kann das Busunternehmen keine Alternative zur Verfügung stellen, sollen dem Kunden sogar 50 % des Fahrpreises zusätzlich als Entschädigung zugestanden werden. Personen mit eingeschränkter Mobilität darf die Beförderung nicht verweigert werden, für entsprechende Hilfe beim Aus- und Einsteigen ist zu sorgen. „Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte mit Begleithunden oder Menschen, die auf andere Barrieren stießen, hatten oft große Schwierigkeiten, diese Verkehrsmittel zu benutzen“, begründete der grüne EU-Parlamentarier Michael Cramer die erweiterten Pflichten für Bus- und Schiffsunternehmen. Für Schiffe sollen vergleichbare Regeln gelten; allerdings ist noch nicht ausdiskutiert, inwieweit Entschädigungszahlungen bei Verspätungen tatsächlich den Schiffsbetreibern anzulasten sind. Jarzembowski sieht hier noch Prüfungsbedarf: „So kann etwa ein Schiffseigner nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es in manchen Häfen Defizite bei der Infrastruktur gibt.“

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Jetzt eine Nachricht senden

Quelle (lifePR)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert