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Laser-Ohrakupunktur darf nicht jeder

Sep. 27, 2008
Obst und Medizin

Eine Laser-Ohrakupunktur darf nur derjenige durchführen, der eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzt. Laut ARAG ist es erforderlich, dass der Anwender nicht nur Kenntnis über die Gerätefunktionen besitzt, sondern auch ein medizinisches Fachwissen vorhanden ist, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden (VG Gelsenkirchen 7 L 889/08).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
Quelle (lifePR)

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