Eine Laser-Ohrakupunktur darf nur derjenige durchführen, der eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzt. Laut ARAG ist es erforderlich, dass der Anwender nicht nur Kenntnis über die Gerätefunktionen besitzt, sondern auch ein medizinisches Fachwissen vorhanden ist, um gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden (VG Gelsenkirchen 7 L 889/08).
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