Das Arbeitsgericht Nürnberg hat am Mittwochvormitag, in einer Entscheidung den für Donnerstag geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL, per einstweiliger Verfügung, untersagt. Das Gericht reagierte damit auf Antrag der Deutschen Bahn.
Zur Haupturlaubszeit könnte der Deutschen Volkswirtschaft durch einen Streik ein zu großer Schaden entstehen, so die Begründung des Gerichts. Deshalb ordnete das Gericht eine Streikaussetzung bis zum 30. September an. Dieses gilt sowohl für den Personen- wie auch für den Güterverkehr. Das Gericht sagte weiter, das die Folgen eines solchen Streikes nicht absehbar wären und zudem nicht rückgängig gemacht werden könnten.
Die Gewerkschaft überlegt laut dem Vorsitzenden einen Berufungsantrag zu stellen, in der Hoffnung das dieser ebenso schnell vom Gericht verhandelt würde, wie mit dem Antrag der Deutschen Bahn verfahren worden ist.
Da der Streik nach dieser Entscheidung rechtlich gesehen nicht in Ordnung ist, hat die Gewerkschaft, diese für Morgen im Güterverkehr geplante Arbeitsniederlegung, auf Eis gelegt. Sollte man mit der Berufung allerdings Erfolg haben ist der Streik aber sicherlich nur augeschoben und nicht ganz aufgehoben und das vielleicht auch noch weit vor Ende September.
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Quelle Schlaunews.de