Berufswahl Heilpraktiker

Jun 8, 2007

(openPR) – Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Bewahrer der Naturheilkunde. Ihr Beruf ist geprägt von einer langen Tradition naturheilkundlicher und volksheilkundlicher Erfahrung. Er ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbständiger Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes.
Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung Heilpraktiker fest. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche Grundlage für die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein“.

Nach Bestehen der Zulassungsprüfung wird die Erlaubnis zur Führung des Titel „Heilpraktiker/In“ verbunden mit der Erlaubnis zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ erteilt.
Diese beinhaltet körperliche, wie auch psychische, Leiden. Somit darf ein zugelassener Heilpraktiker/in auch psychotherapeutisch tätig werden. Die Erlaubnis erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und gilt ohne zeitliche Einschränkung.
Im Prinzip hat der Heilpraktiker, ähnlich wie der Arzt, eine sog. „Therapiefreiheit“. Ihm ist alles erlaubt, was nicht durch Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Gerichtsurteile usw. eingeschränkt oder verboten wurde.

Das Heilpraktiker SelbstStudium bereitet Sie gezielt auf diese amtsärztliche Zulassungsprüfung vor. Mit dem Heilpraktiker SelbstStudium erhalten Sie eine optimale Prüfungsvorbereitung, ohne hohen Kostenaufwand, langen Anfahrten und bei freier Zeiteinteilung.
Erst bei bestandener Prüfung macht es Sinn, Zeit und Geld in eine therapeutische Ausbildung zu investieren.
Dieses SelbstStudium wurde speziell dafür entwickelt, das Grundwissen und Verständnis prüfungsnah zu vermitteln. Medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
www.selbst-studium.de

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind Bewahrer der Naturheilkunde. Ihr Beruf ist geprägt von einer langen Tradition naturheilkundlicher und volksheilkundlicher Erfahrung. Er ist ein staatlich anerkannter, demokratisch legitimierter, selbständiger Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten auf ganzheitlicher Basis. Sie behandeln nicht nur Symptome ihrer Patientinnen und Patienten, sondern berücksichtigen auch deren Einbindungen und Beziehungen zum näheren und weiteren sozialen Umfeld. Ganzheitsmedizin sieht die Organ- und Geistesfunktionen des Erkrankten nicht nur in einem isolierten Nebeneinander es geht ihr auch und gerade um die Ursachenfindung für organische und psychische Störungen, um das Erfassen der Komplexität eines Krankheitsbildes.

Die unterschiedlichen naturheilkundlichen Therapiemethoden sprechen die selbstregulativen Kräfte des Organismus an; es sind medizinische Heilmethoden, die der Vorbeugung, Heilung oder zumindest Linderung von Krankheiten dienen.

Wertvolle Erfahrungen und bewährte Methoden der Naturheilkunde wurden noch bis vor wenigen Jahren von der Schulmedizin teils belächelt, teils bekämpft. Zahlreiche Therapiemethoden fanden inzwischen ihre wissenschaftliche Bestätigung, und nicht ohne Grund bekennen sich immer mehr Schulmediziner zur sanften Medizin.

Dank Ihrer unbestrittenen Heilerfolge genießen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker heute eine in der Bevölkerung weit verbreitete Anerkennung. Die ganzheitlichen Therapien haben ihren festen Platz in der Heilkunde und finden gerade in den letzten Jahren einen ständig wachsenden Zuspruch. Um sie gezielt zum Wohl der Patienten einsetzen zu können, bedarf es einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Ausbildung.
www.heilpraktiker-studium.de

Heilpraktiker SelbstStudium
Benedikt Benner
Berliner Str. 125
42275 Wuppertal
Email: info@selbst-studium.de
Internet: www.heilpraktiker-studium.de

Das SelbstStudium ist die Vorbereitung zur amtsärztlichen Überprüfung nach dem Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 17.2.1939. Aktuell überarbeitet wird das Lehrwerk zum Selbststudium angeboten.

In leicht verständlicher Form wird das relevante Wissen für die Überprüfung durch dieses Lehrwerk vermittelt, medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Das Lehrwerk zum Selbststudium umfasst Skripte und Lehrmaterialien, die es ermöglichen, nach ca. einem Jahr Selbststudium die amtsärztliche Überprüfung erfolgreich zu bestehen.
Das SelbstStudium bereitet kostengünstig, gezielt und ohne Umwege auf die amtsärztliche Überprüfung vor.
Das SelbstStudium ist ein nach modernsten didaktischen Gesichtspunkten erarbeitetes Lehrwerk, was das eigenständige Lernen fördert und sich vollständig Ihren Bedürfnissen anpasst. Kaum ein Studium bietet so viel Flexibilität, Wachstum und Abwechslung wie das Selbststudium.
Mit dem Selbststudium verfügen Sie über die ideale Möglichkeit, um sich kostengünstig nebenbei auf die amtsärztliche Überprüfung vorzubereiten. Ganz gleich, ob Sie zurzeit noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen oder häusliche Verpflichtungen haben.
Das SelbstStudium beinhaltet gleichzeitig ein didaktisches Programm, mit dem Sie Ihr Wissen jederzeit überprüfen können (Lernkontrolle). Für eine individuelle Vertiefung und Abklärung sind Verweise in dem SelbstStudium aufgeführt.
Entgegen einem Fernstudium müssen Sie keine Lösungen zu festen Zeiten einsenden und auf die Korrektur warten. Sie korrigieren selbst, was nach modernen Erkenntnissen der Gehirnforschung Vorteile hat.

Durch die Konzentration auf das Wesentliche erhalten Sie ein umfassendes Verständnis der Zusammenhänge, auf das Sie nach bestandener Prüfung in Ihrer therapeutischen Ausbildung und Praxis aufbauen können.
Mit diesem Lehrwerk haben Sie über Ihr Studium hinaus ein Nachschlagewerk für die spätere Praxistätigkeit, auf das Sie immer zurückgreifen werden.

Pheromone

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert