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Pflicht zur Zeiterfassung

Jul 2, 2008

Die FAZ berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 25.06.2008, dass im Zuge der Organisationsreform der Unfallversicherung eine Pflicht zur Zeiterfassung für alle Arbeitgeber eingeführt werden soll.

Daten aus der Zeiterfassung sollen der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung übermittelt werden. Letztere soll daraus die Beitragssätze genau bemessen können. Bisher wurden diese auf der Basis pauschaler Meldungen der Arbeitgeber errechnet.

Arbeitgeber schimpfen nun über die zusätzliche Bürokratie, die auf sie zukommen wird. Viele von ihnen haben die Zeiterfassung abgeschafft und flexible Vertrauensarbeitszeit-Modelle eingeführt. Dieses Gesetz, wenn es denn in der Form in Kraft tritt, wird ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Anbieter von Hard- und Software zur Zeiterfassung dürften sich freuen, viele Arbeitnehmer wohl auch. Wird das der endgültige Todesstoß für die so genannte Vertrauensarbeitszeit? Die ZeitSchrift-Redaktion wird die Gesetzgebung und ihre Auswirkungen aufmerksam verfolgen und weiter berichten!

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Quelle (lifePR)

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