Hat zu einem Lokal nicht jedermann zutritt, sondern nur Mitglieder eines „Clubs“, kann in einem Lokal das Rauchen gestattet werden. Laut ARAG müssen bei der Entscheidung die besonderen Umstände des Wirts sowie eine nicht auszuschließende Existenzgefährdung mitberücksichtigt werden (VG München 16 S 08.1208)
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Jetzt eine Nachricht senden
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Quelle (lifePR)
📱 Deals direkt aufs Handy – nichts mehr verpassen
Abonniere unseren kostenlosen WhatsApp-Kanal und erhalte echte Schnäppchen, lokale Tipps und Aktionen. 🎁 Plus: Gewinnchance auf attraktive Preise.
Jetzt kostenlos beitretenHinweis: Teilnahme an Gewinnaktionen ist freiwillig. Details & Teilnahmebedingungen im Kanal.