In seiner Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag, die Mindeststeuersätze auf Diesel für den Güterschwertransport anzuheben, zeigte sich das EUParlament zögerlicher als die Kommission. Die Volksvertreter empfehlen, den Mindeststeuersatz von derzeit 302 Euro / 1000 l Diesel auf 359 Euro statt der von der Kommission geplanten 380 Euro anzuheben, und auch dies erst ab 2015. Gleichzeitig sollten Länder mit Sätzen über 400 Euro bis 2015 daran gehindert werden, ihre Dieselsteuer zu erhöhen.
Mit der EU-weiten Angleichung der Abgaben auf gewerblich eingesetzten Dieseltreibstoff will die EU-Kommission dem „Tanktourismus“ Einhalt gebieten, da bei der Suche nach günstigerem Treibstoff im Nachbarland unnötige Lkw-Leerkilometer und Umwege in Kauf genommen werden. Zudem werden Staaten mit höheren Steuersätzen, etwa Frankreich oder Deutschland, damit um Einnahmen geprellt. Nach Ansicht des Europäischen Parlaments sollten die Mitgliedsstaaten eventuelle Mehr-Einnahmen durch höhere Steuersätze in erster Linie in Infrastrukturen, Biokraftstoffe und neue Umweltmaßnahmen zur Verringerung der CO2- Emissionen investieren. Zugleich sollte ihnen freistehen, die Verwendung von nichtfossilen Kraftstoffen und Kraftstoffen mit niedrigem Kohlenstoffgehalt etwa durch Steueranreize zu fördern.Das europäische Parlament hat in Steuerfragen jedoch nur „beratende“ Funktion, die eigentliche Entscheidung fällt im Rat der 27 Finanzminister, der noch weit von einer Einigung entfernt scheint.
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Quelle (lifePR)