Fahrten zum Arbeitsplatz sind kein Privatvergnügen
Die GEW begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale verworfen hat. Vor allem in den östlichen Bundesländern, aber teilweise auch in westdeutschen Flächenländern, kommt es durch Schülerrückgang und Schulschließungen nicht selten zu Versetzungen an weiter entfernte Schulen. Die Kolleginnen und Kollegen, die versetzungsbedingt lange Wege zur Arbeit zurückzulegen haben, haben noch nie eingesehen, dass diese Fahrerei Privatvergnügen sein soll. Jetzt können sie zumindest wieder die Kosten steuerlich geltend machen.
Die GEW begrüßt auch, dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Ministerpräsident Roland Koch (CDU) gemeinsam erklärt haben, den Bürgern die zustehende Steuerrückzahlung nun schnell zukommen zu lassen. Dies ist sowohl ein Gebot der Fairness als auch der konjunkturpolitischen Vernunft.
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Quelle (lifePR)