(openPR) – Wie seit geraumer Zeit angekündigt und erwartet hat heute, 08. Juni 2007, die Senatsverwaltung Stadtentwicklung die Aufhebung der fiktiven Planfeststellung für den Verkehrsflughafen Tempelhof zum 31. Oktober 2008 0:00 Uhr mit einem Verwaltungsbescheid angeordnet.
Diese Aufhebung der Planfeststellung (Entwidmung) des Verkehrsflughafens Tempelhof und damit die Entwidmung der Fläche des Verkehrsflughafen kann am 31. Oktober 2008 nur vollzogen werden, wenn zum gleichen Zeitpunkt der vom OVG Berlin-Brandenburg am 12.02.2007 bestätigte Verwaltungsbescheid zum Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tempelhof rechtswirksam umgesetzt werden konnte.
Würde der Verwaltungsbescheid zum Widerruf der Betriebsgenehmigung aus welchen Gründen auch immer nicht am 31.10. vollzogen werden können, wäre damit nach dem Luftverkehrsgesetz und der Luftverkehrszulassungsordnung die heute angeordnete Aufhebung der Planfeststellung für den Flughafen Tempelhof hinfällig.
Der Vorstand der ICAT e.V. prüft, gegen den Verwaltungsbescheid Klage zu erheben, vorausgesetzt die Interessengemeinschaft ist klageberichtigt. Gleichzeitig prüfen die in Tempelhof betroffenen Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen eine Klageerhebung gegen den heute ergangenen Verwaltungsbescheid.
Anmerkungen:
Die Fortführung des von der ICAT e.V. mit Erfolg initiierten Volksbegehrens für den Erhalt des Verkehrsflughafens Tempelhof wird durch die Maßnahme der Senatsverwaltung weder behindert, aufgehalten noch überflüssig.
Der Vorstand der ICAT hat vor geraumer Zeit entschieden, sich durch die erwartete Maßnahme der Senatsverwaltung und des rot/roten Senats in keinster Weise beirren zu lassen. Er wird alles daran setzen, die verbleibende Zeit bis zum 31. Oktober 2008 für die Entscheidung der Mehrheit des Volkes gegen Schließungsmaßnahmen des gegenwärtigen Senats zu nutzen.
Er wird prüfen – auch in Anbetracht der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Bau der Waldschlösschen-Brücke in Dresden und der überragenden Bedeutung der Ergebnisse von Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerbefragungen gegenüber den politischen Entscheidungen einer Regierung, eines Parlamentes oder den Anordnung einer Behörde – ggf gegen die Politik „der verbrannten Erde“ des gegenwärtigen Berliner Senat Verfassungsklage zu erheben.
Der Vorstand der ICAT e.V. 08. Juni 2007
ICAT e.V.
Tel. zu dieser Meldung: 0151 12710012
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Keine andere Metropole hat eine vergleichbare verkehrstechnische und städtebauliche Attraktion, wie Berlin mit dem City-Airport Tempelhof.
Der City-Airport Tempelhof ist Teil des größten zusammenhängenden Gebäudekomplexes Europas. Er hat eine ideale Lage in der Mitte Berlins, zwischen Regierungsvirtel, City-West und City-Ost.
Die ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof hat es sich zum Ziel gesetzt, den Flughafen Berlin-Tempelhof und seine Einrichtungen zu erhalten.
Dazu hat die ICAT Konzepte entwickelt, die Perspektiven für die Entwicklung und zukünftige Nutzung der denkmalgeschützten Gesamtanlage des Ciry-Airports Tempelhof aufzeigen.
Der City-Airport Tempelhof hat, zusammen mit den anliegenden Nutzflächen, große wirtschaftliche und infrastrukturelle Potenziale, die heute noch nicht optimal ausgeschöpft sind.
Die ICAT Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof tritt daher nachhaltig für die Entwicklung und umfangreiche Bewirtschaftung des Gebäudekomplexes unter Integration des Flugbetriebes ein.