Hartz 4 Berechnungsgrundlagen werden nun überprüft

Okt. 4, 2011

Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, dass feststellte, dass die Hartz 4 Regelsätze nicht genügen, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.

Aus diesem Grund müssen die Regelsätze überprüft werden. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Auftrag an zwei Professoren der Ruhr-Universität Bochum erteilt diese Regelsätze zu überprüfen und entsprechend dem Urteil neu zu berechnen, damit das Existenzminimum gesichert ist.

Gerade der Mindestbedarf für Kinder und deren Bedürfnisse muss überprüft werden. Die Überprüfung muss laut dem Urteil im Februar 2013 abgeschlossen sein.

Nachfolgend genauere Informationen in der offiziellen Pressemitteilung der Ruhr-Universität Bochum:


Hartz IV-Sätze werden überprüft: RUB-Sozialwissenschaftler erhalten Auftrag der Bundesregierung

Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert Neuberechnung des Regelbedarfs

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 geurteilt, dass die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen. Die Richter entschieden, dass die Bundesregierung die verfassungswidrigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger wegen methodischer Mängel neu berechnen lassen muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun zwei RUB-Professoren damit betraut, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV-Sätze neu zu ermitteln – mit verbesserten Berechnungsmethoden und neueren Daten. Prof. Dr. Notburga Ott und Prof. Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät konnten mit ihrem Forschungskonzept den Auftrag der Bundesregierung für die RUB gewinnen.

Betrag für Kinder muss überprüft werden

Ein Hauptpunkt des Urteils vor knapp zwei Jahren war, dass der Mindestbedarf von Kindern nicht methodisch belegbar berechnet, sondern willkürlich geschätzt worden ist. Ebenso wurden die Sätze für weitere Erwachsene im Haushalt als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung zwar für Kinder neue Regelsätze berechnet, die momentan zur Anwendung kommen. Das entsprechende Gesetz sieht jedoch eine gründliche Überprüfung aller Regelsätze bis zum Jahr 2013 vor.

Neue Methoden, neue Daten

Die bisherige Methode zur Berechnung der Hartz IV-Sätze richtet sich nach der Ausgabenstruktur der unteren Einkommensschicht, wobei mit statistischen Methoden die Konsumanteile verschiedener Haushaltsmitglieder an allen Gütergruppen ermittelt werden. „Die bisher genutzten Verteilungsschlüssel der Ausgaben für Kinder wurden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 und 2003 entwickelt und geschätzt. Die Zielsetzung des Forschungsauftrags ist es, diese Schlüssel auf der Grundlage neuer Daten und weiter entwickelter statistischer Methoden zu überprüfen“, so Ott und Werding. Daraus soll dann ein neues, transparentes Berechnungssystem entstehen.

Quelle pressrelations.de


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