Das Bundesfamilien- und das Bundesfinanzministerium haben sich darauf geeinigt, dass die Teilnehmer am neuen Bundesfreiwilligendienst Kindergeld erhalten sollen. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel:“Wir begrüßen ausdrücklich, dass die unter 25-jährigen Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst nun doch Kindergeld erhalten werden. Anders als bei den Jugendfreiwilligendiensten war dies im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht vorgesehen gewesen. Wir haben uns jedoch von Anfang an für eine entsprechende Regelung beim Bundesfreiwilligendienst eingesetzt – denn nur so kann verhindert werden, dass es Freiwilligendienstleistende erster und zweiter Klasse gibt.
Daneben erhalten alle Freiwilligen weiterhin ein Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung und sind sozialversichert. Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste bieten damit zusammen ein attraktives Angebot zum freiwilligen Engagement für Frauen und Männern, für Jüngere und Ältere.“
Quelle Presseportal