Der Notartermin – amtlicher Akt, der Freude bereiten soll

Aug 31, 2020

Worauf es bei einem Notartermin wirklich ankommt

Der Notartermin - amtlicher Akt, der Freude bereiten soll

Der Notartermin – amtlicher Akt, der Freude bereiten soll

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei einem Notartermin wirklich ankommt, warum ich manchmal vor dem Termin unruhig schlafe und warum in mir ein Gefühl der Leere entstehen kann. Doch lesen Sie weiter…

Für mich als Immobilienmakler natürlich immer – trotz aller Routine und Erfahrung bei einem Immobilienverkauf – ein spannender Tag: Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet. Der juristische Akt um Käufer und Verkäufer zusammenzubringen, denn nur durch diese Beurkundung werden in Deutschland Kaufverträge über Grundstücke rechtswirksam.

Auf meinen Notar ist immer Verlass

In der Regel arbeite ich hier mit einem Notariat in Reutlingen zusammen, auf das ich mich stets verlassen kann. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, die Kaufvertragsentwürfe sind mit beiden Parteien abgestimmt und durchgesprochen.

Die Erfahrung hat hier gezeigt, dass die jetzigen und künftigen Immobilieneigentümer dadurch ein sicheres Gefühl erhalten und beim eigentlichen Beurkundungstermin gut vorbereitet sind und keine großen Fragen mehr aufkommen. Mehr zur Vorbereitung des Notartermins erfahren Sie auch in meinem Blog: https://landgraf-immobilienmakler-reutlingen.de/der-notartermin-amtlicher-akt-der-freude-bereiten-soll/

Doch wie läuft so ein Termin denn nun ab? Bei den meisten Verkäufern im Privatbereich ist deren Verkauf schon eine Weile her, viele Käufer sind Erstkäufer oder der letzte Kauf liegt schon lange zurück. Eine gewisse Nervosität, ob alles so klappt wie besprochen und Käufer oder Verkäufer „bei der Stange“ bleiben, versuche ich ja im Vorfeld in aller Regel entgegenzuwirken.
Beim Notar sollen eigentlich keine Fragen mehr offen sein. Und trotzdem ist bei den meisten Kunden eine gesunde Restspannung vorhanden.

Aber auch für mich ist der Tag der Beurkundung immer auch ein besonderer, werden doch meine ganzen Mühen der Vermittlung an diesem Tag belohnt. Unruhige Nächte am Tag zuvor sind zum Glück recht selten, trotzdem sind mir Beurkundungen am Morgen immer lieber, da der Rest des Tages dann sehr beflügeltes Arbeiten sein kann.

Manchmal beschleicht mich aber auch nach einem Notartermin ein leichtes Gefühl von Leere, da ich das Projekt zwar erfolgreich abschließen konnte, aber es eben doch nicht mehr den Spaß und die Freude geben wird, daran zu arbeiten.

Notartermin: Der entscheidende Tag

Am Tag der Protokollierung des Kaufvertrags erscheinen also alle Vertragsparteien und ich als Vermittler in den Amtsräumen des Notars. Es gibt hier zwar Ausnahmen, dass Parteien am Vertragstermin verhindert sind, da sie z.B. weit weg wohnen oder beruflich verhindert sind, aber das ist eher die Ausnahme. Hier werden dann im Nachgang die Vollmachten eingeholt oder wurden bereits im Vorfeld erteilt.

Meist bedarf es keiner längeren Wartezeit und bei Bedarf erhält man auch noch einen Kaffee oder Wasser. Sollte es bei den Terminen vor unserer Beurkundung doch mal länger dauern, ist meist kein Immobilienmakler dabei gewesen.

Zu Beginn prüft der Notar die Identität der Erschienen und fertigt auch eine Kopie des Ausweises an. Zudem wird immer die Geschäftsfähigkeit geprüft. Bei meinen Vertragsbesprechungen mit den Parteien ist die häufigste Frage, ob der Notar den ganzen Vertrag denn nochmals vorlesen muss? Ja, muss er! Aber er muss ihn nicht mehr so ausführlich erklären, das habe ich ihm schon abgenommen.

Der Notar liest also den kompletten Vertragstext nochmals vor, prüft ob Grundbuch und Kaufvertrag übereinstimmen und klärt an den wesentlichen Stellen auf. Am schönsten ist es dann für mich, wenn Käufer oder Verkäufer dem Notar sagen, dass ich das bereits genau so erklärt hättehabe, nur viel ausführlicher!

Üblicherweise läuft die Protokollierung in sehr entspannter Atmosphäre ab, bei der bei aller Ernsthaftigkeit des amtlichen Aktes es an Humor nicht fehlt. Zu guter Letzt wird der Kaufvertrag von Käufer, Verkäufer und Notar unterzeichnet und damit rechtskräftig. Laut BGH sollte die Unterschrift „in leserlicher Schrift, die sich von einer Paraphe unterscheiden lässt“ erfolgen.

Meine 5 Tipps zum Notartermin:

1. Seien Sie pünktlich und bringen Sie Ihre Ausweise mit
2. Lassen Sie sich durch Ihren Makler den Vertrag im Vorfeld erläutern
3. Bringen Sie den Kaufvertragsentwurf zum Termin mit, der Notar liest schnell
4. Planen Sie genügend Zeit ein
5. Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie

Wenn Sie noch unsicher sind, wie ein Notartermin abläuft und wie Sie sich darauf bestens vorbereiten – sehr gerne bin ich Für Sie da. Telefon 07121-310024

Wenn Sie jemanden kennen, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, so senden Sie ihm den Beitrag doch einfach zu.

Ihr Immobilienmakler Christoph Landgraf

LANDGRAF – IHR IMMOBILIENMAKLER

Seit über 50 Jahren in Reutlingen.

Als inhabergeführtes Maklerunternehmen haben Sie immer einen kompetenten Ansprechpartner für Ihre Immobilienangelegenheiten in der Region Reutlingen. Zu unseren Kernkompetenzen gehört es, flexibel auf die Bedürfnisse unserer Kunden reagieren zu können.

Wir beraten Sie persönlich und individuell bei Verkauf und Kauf, sowie bei Vermietung von wohnwirtschaflichen Immobilien in und um Reutlingen.

Durch unser ganz persönliches Engagement können wir für unsere Kunden die gemeinsam gesteckten Ziele erreichen.

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