Recht & Polizeimeldungen

Deutsche Förderrente öffnet Vormerkungen für den Start 2027

Altersvorsorgedepot: Keine Vertriebskosten, persönliche, professionelle Beratung ohne gesondertes Honorar

Düsseldorf, 1. Oktober 2026 – Zum 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot. Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG nimmt ab sofort Vormerkungen für ihr Angebot unter der Marke Deutsche Förderrente entgegen. In den Investmenttarifen Standard und Premium werden keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet, weder zu Vertragsbeginn noch verteilt über die Laufzeit. Eigenbeiträge und staatliche Zulagen fließen damit vom ersten Euro an vollständig in die Anlage. Abschließen lässt sich das Depot ab dem gesetzlichen Start am 1. Januar 2027, vorbehaltlich der Zertifizierung. Gut zu wissen: Auch für die persönliche Beratung fällt kein gesondertes Honorar an.

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Ohne Vertriebskosten: Mehr Kapital von Anfang an

Das Gesetz erlaubt Anbietern geförderter Altersvorsorgeverträge, Abschluss- und Vertriebskosten zu berechnen. Die Deutsche Förderrente verzichtet in ihren Investmenttarifen darauf. Der Effekt ist einfach: Jeder eingezahlte Euro und jede Zulage werden angelegt und können über die gesamte Laufzeit Erträge erwirtschaften. Laufende Kosten für Depotführung, Vermögensverwaltung und Fonds entstehen auch bei der Deutschen Förderrente, wie bei jedem Altersvorsorgeprodukt. Sie werden vor Abschluss in den gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen vollständig ausgewiesen.

„Beim Altersvorsorgedepot arbeitet der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte. Jeder Euro, der für Vertriebskosten abgezogen wird, fehlt deshalb nicht nur einmal, sondern mitsamt allen Erträgen, die er hätte erwirtschaften können. Darum berechnen wir in unseren Investmenttarifen keine Abschluss- und Vertriebskosten“, sagt Sascha Müller, Vorstand der Deutschen Investitions- und Förderberatung AG und Experte für Altersvorsorge. Weiter macht er deutlich: „Wer bei uns vorsorgt, legt seine Beiträge und die staatlichen Zulagen vollständig an. Beraten werden unsere Kunden trotzdem persönlich, ohne dass wir dafür ein gesondertes Honorar erheben. Stattdessen wollen wir uns an Qualität, Zuverlässigkeit und Service messen lassen.“

Persönliche Beratung ohne gesondertes Honorar

Das Altersvorsorgedepot ist erklärungsbedürftig, deshalb setzt die Deutsche Förderrente auf persönliche Beratung. Ein Förderrechner ermöglicht erste Einblicke, doch kann nie das individuelle Beratungsgespräch ersetzen. Das Unternehmen prüft, welche Förderansprüche bestehen, etwa Kinderzulagen für Familien oder die neue Förderberechtigung von Selbstständigen und Freiberuflern. Außerdem beraten die Experten für Altersvorsorge zur Wahl des Tarifs und der Anlagestrategie sowie zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen. Ein Beratungshonorar wird dafür nicht berechnet.

Standard, Premium und Garantie: die Tarife im Überblick

Mit der Deutschen Förderrente Standard steht ab Januar 2027 ein Standarddepot im Sinne des Gesetzes zur Verfügung: Die Anlage ist vorgegeben, vor Rentenbeginn wird schrittweise in schwankungsärmere Anlagen umgeschichtet. Der Tarif wird deutlich unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr liegen.

Die Deutsche Förderrente Premium ist ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie. Kunden wählen zwischen den Anlagestrategien Sicherheit, Ausgewogen und Wachstum, die sich im Aktienanteil unterscheiden. Für diese Produktkategorie gilt kein gesetzlicher Kostendeckel. Beide Investmenttarife werden von einer spezialisierten Vermögensverwaltung aufgelegt. Depoteröffnung, Zulagenverwaltung, Vermögensverwaltung und Life-Cycle-Management sind in den laufenden Kosten enthalten.

Wer eine Beitragsgarantie wünscht, kann zu den Garantievarianten greifen. Die Deutsche Förderrente Premium Garantie 80 sichert 80 Prozent der Beiträge ab und startet voraussichtlich zum 1. Januar 2027. Die Variante Garantie 100 mit voller Beitragsgarantie folgt voraussichtlich im Frühjahr 2027. Die Garantietarife werden von zwei großen Versicherungsgesellschaften aufgelegt; ihre Kosten stehen noch nicht abschließend fest.

Hintergründe zur Reform

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Die Riester-Rente wird für Neuabschlüsse geschlossen. Die Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro jährlich, nach bislang 175 Euro. Je Kind mit Kindergeldbezug sind bis zu 300 Euro zusätzlich möglich. Erstmals sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende unmittelbar förderberechtigt. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Sparer können sie weiterführen, auf die neue Förderung umstellen oder das Guthaben förderunschädlich in einen neuen Vertrag übertragen.

Mehr Informationen zur Deutschen Förderrente

ÜBER DIE DEUTSCHE INVESTITIONS- UND FÖRDERBERATUNG AG
Die Deutsche Investitions- und Förderberatung AG mit Sitz in Düsseldorf berät Privatpersonen, Familien und Selbstständige zu staatlichen Förderprogrammen. Das Unternehmen prüft Förderansprüche, ordnet Kombinationsmöglichkeiten ein und begleitet die Antragstellung.
Unter der Marke Deutsche Förderrente vermittelt das Unternehmen ab 2027 geförderte Altersvorsorgeprodukte nach dem Altersvorsorgereformgesetz. Zum Angebot gehören der Tarif Deutsche Förderrente Standard als Standarddepot, die Deutsche Förderrente Premium als Altersvorsorgedepot ohne Garantie mit den Anlagestrategien Sicherheit, Ausgewogen und Wachstum sowie die Garantievarianten Deutsche Förderrente Premium Garantie 80 und Garantie 100. Die Investmenttarife werden von einer spezialisierten Vermögensverwaltung aufgelegt, die Garantietarife von zwei großen Versicherungsgesellschaften.
In den Investmenttarifen der Deutschen Förderrente werden keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnet. Die persönliche Beratung zu Förderung, Tarifwahl und Anlagestrategie erbringt das Unternehmen ohne gesondertes Honorar.

Firmenkontakt
Deutsche Investitions- und Förderberatung AG
Andreas Bitner
Opitzstrasse 12
40470 Düsseldorf
0049-211-98070110
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https://deutsche-foerderrente.de

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