Geänderte Förderbedingungen und neue gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen bei Hauseigentümern für Beratungsbedarf
Meßkirch, 29. Juli 2026. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Förderung beim Austausch einer Heizungsanlage. Gleichzeitig schafft das neue Gebäudemodernisierungsgesetz veränderte Rahmenbedingungen für die Wahl zukünftiger Heizsysteme. Die Nabenhauer GmbH & Co. KG aus Meßkirch empfiehlt Hauseigentümern, ihre Entscheidung nicht allein von der Förderhöhe oder einzelnen politischen Schlagworten abhängig zu machen.
Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage beträgt weiterhin 30 Prozent. Geändert wurde jedoch unter anderem die Höhe der maximal berücksichtigungsfähigen Investitionskosten. Für die erste Wohneinheit werden nun bis zu 28.000 Euro anerkannt. Ab dem 1. Februar 2027 soll dieser Betrag erstmals und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro sinken.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass der Zeitpunkt einer geplanten Heizungsmodernisierung stärker berücksichtigt werden sollte. Dennoch sollte eine Investitionsentscheidung nicht unter Zeitdruck getroffen werden.
„Eine hohe Förderung macht aus einer technisch oder wirtschaftlich ungeeigneten Heizungsanlage noch keine gute Lösung. Entscheidend ist immer, welche Heiztechnik zum Gebäude, zum Wärmebedarf, zu den vorhandenen Heizflächen und zu den langfristigen Plänen der Eigentümer passt“, erklärt die Nabenhauer GmbH & Co. KG.
Mehr Wahlmöglichkeiten erfordern eine gründliche Beratung
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll der Heizungstausch technologieoffener, flexibler und praxistauglicher werden. Dadurch erhalten Hauseigentümer grundsätzlich mehr Möglichkeiten, die zu ihrem Gebäude passende Heiztechnik auszuwählen.
Zur Auswahl stehen je nach Immobilie und Ausgangssituation beispielsweise:
– Wärmepumpen
– Pellet- und Holzheizungen
– Solarthermieanlagen
– Hybridheizungen
– Lösungen mit Biomasse
– sowie unter bestimmten Voraussetzungen moderne Gas- oder Ölheizungen.
Welche dieser Möglichkeiten langfristig sinnvoll ist, lässt sich nach Einschätzung des Meßkircher Fachbetriebs nicht pauschal beantworten. Eine wichtige Rolle spielen unter anderem das Alter und der energetische Zustand des Gebäudes, die vorhandenen Heizkörper oder Flächenheizungen, der Platzbedarf, der bisherige Energieverbrauch sowie die zukünftige Preisentwicklung der eingesetzten Energieträger.
„Technologieoffenheit bedeutet nicht, dass jede Technologie für jedes Gebäude gleichermaßen geeignet ist. Eine gute Beratung muss deshalb über die reinen Anschaffungskosten hinausgehen und auch Betriebskosten, Wartung, gesetzliche Anforderungen und die voraussichtliche Nutzungsdauer einbeziehen“, betont das Unternehmen.
Wärmepumpen können auch im Bestand sinnvoll sein
Besonders häufig beschäftigen sich Hauseigentümer derzeit mit der Frage, ob eine Wärmepumpe auch für ein älteres Gebäude infrage kommt. Nach Erfahrung von Nabenhauer kann eine Wärmepumpe nicht nur im Neubau, sondern auch in vielen Bestandsgebäuden wirtschaftlich betrieben werden.
Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige technische Prüfung. Dabei werden unter anderem die benötigte Vorlauftemperatur, die vorhandenen Heizflächen, der Dämmstandard und die tatsächlich erforderliche Heizleistung betrachtet. Nicht in jedem Fall ist zunächst eine vollständige Gebäudesanierung notwendig. Manchmal können bereits einzelne Maßnahmen, beispielsweise der Austausch bestimmter Heizkörper oder ein hydraulischer Abgleich, die Voraussetzungen deutlich verbessern.
Auch Pellet-, Holz- oder Hybridheizungen können abhängig vom Gebäude, den örtlichen Gegebenheiten und den persönlichen Anforderungen der Eigentümer eine geeignete Alternative darstellen.
Sommer für die Heizungsplanung nutzen
Nabenhauer empfiehlt Hauseigentümern, eine anstehende Heizungsmodernisierung möglichst frühzeitig und außerhalb der Heizperiode zu planen. Im Sommer können bestehende Anlagen überprüft, verschiedene Varianten verglichen und mögliche Förderanträge vorbereitet werden, ohne dass unmittelbar ein Heizungsausfall im Winter droht.
Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge: Bevor verbindliche Aufträge erteilt oder Arbeiten begonnen werden, sollten die jeweiligen Fördervoraussetzungen geprüft und die erforderlichen Anträge gestellt werden. Bereits bewilligte Förderanträge bleiben nach Angaben der KfW von den zum 21. Juli 2026 vorgenommenen Änderungen grundsätzlich unberührt.
Regionaler Ansprechpartner für Heizung und erneuerbare Energien
Die Nabenhauer GmbH & Co. KG gehört zu den etablierten Fachunternehmen für Heizung, Bad und Sanitär in der Region rund um Meßkirch, Sigmaringen, Tuttlingen, Pfullendorf und Stockach.Das Unternehmen begleitet seine Kunden von der Bestandsaufnahme und Beratung über die Planung und Installation bis zur Wartung und zum Kundendienst. Zum Leistungsspektrum gehören unter anderem Wärmepumpen, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie, Gas- und Ölheizungen, Fußbodenheizungen sowie weitere Lösungen aus den Bereichen erneuerbare Energien und moderne Gebäudetechnik.Weitere Informationen erhalten Interessierte unter:
Nabenhauer GmbH & Co. KG
88605 Meßkirch
Telefon: +49 (0) 7575 [Durchwahl ergänzen]
E-Mail: info@nabenhauer.de
Internet: www.nabenhauer.de
Die Nabenhauer GmbH & Co. KG ist ein regional tätiger Fachbetrieb für Heizung, Sanitär, Bad, Blech, Lüftung, Klima und erneuerbare Energien. Das Unternehmen übernimmt Beratung, Planung, Installation, Wartung und Kundendienst für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Sein Einzugsgebiet umfasst insbesondere die Regionen Meßkirch, Sigmaringen, Tuttlingen, Pfullendorf und Stockach.
Kontakt
Nabenhauer GmbH & Co. KG
Manuel Nabenhauer
Weidenäcker 4
88605 Meßkirch
+49 (0) 7575 / 9218 – 0
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https://www.nabenhauer.de/
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