Neue Abschreibungsmöglichkeiten schaffen Liquidität und fördern Wachstum
Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten Investitionsbooster eines der bedeutendsten steuerlichen Förderprogramme der vergangenen Jahre auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Unternehmen zu Investitionen zu motivieren, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken und dringend benötigte Wachstumsimpulse zu setzen.
Für Unternehmer bedeutet dies vor allem eines: Investitionen können deutlich schneller steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerbelastung in den ersten Jahren erheblich und die Liquidität des Unternehmens wird spürbar verbessert.
Degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent
Kernstück des Investitionsboosters ist die Wiedereinführung und deutliche Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Unternehmen können für begünstigte Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, jährlich bis zu 30 % des jeweiligen Restbuchwertes abschreiben. Voraussetzung ist, dass der Abschreibungssatz höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung beträgt.
Begünstigt sind beispielsweise:
Maschinen und Produktionsanlagen
Büro- und IT-Ausstattung
Werkzeuge und Betriebseinrichtungen
Fahrzeuge des Betriebsvermögens
technische Geräte und sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter
Nicht erfasst sind dagegen Immobilien und die meisten immateriellen Wirtschaftsgüter.
Liquiditätsvorteil bereits im ersten Jahr
Der größte Vorteil der degressiven Abschreibung liegt in der zeitlichen Verlagerung der Steuerentlastung. Während bei der linearen Abschreibung jedes Jahr derselbe Betrag berücksichtigt wird, können Unternehmen bei der degressiven Methode bereits in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungsbeträge ansetzen.
Das verbessert die Liquidität unmittelbar nach der Investition. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann dies entscheidend sein, um weitere Investitionen zu finanzieren oder steigende Finanzierungskosten abzufedern.
Weitere steuerliche Anreize
Der Investitionsbooster umfasst jedoch weit mehr als die beschleunigte Abschreibung. Zu den weiteren Maßnahmen gehören unter anderem:
eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer in den kommenden Jahren,
Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen,
attraktive Sonderabschreibungen für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge,
eine Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage zur Förderung von
Innovationen.
Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Investitionen, Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit gleichermaßen zu fördern.
Jetzt Investitionen überprüfen
Viele Unternehmen stehen ohnehin vor notwendigen Investitionen – sei es in neue Maschinen, moderne IT-Infrastruktur, Digitalisierung oder energieeffiziente Betriebsausstattung. Der Investitionsbooster bietet hierfür einen zusätzlichen steuerlichen Anreiz.
Allerdings sollte nicht jede Investition ausschließlich aus steuerlichen Gründen erfolgen. Entscheidend bleibt, ob die Anschaffung wirtschaftlich sinnvoll ist und in die langfristige Unternehmensstrategie passt. Die steuerlichen Vorteile können jedoch den Ausschlag geben, geplante Investitionen zeitlich vorzuziehen.
Beratung zahlt sich aus
Die neuen Regelungen eröffnen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig stellen sich zahlreiche Fragen:
Welche Investitionen sind tatsächlich begünstigt?
Ist die lineare oder die degressive Abschreibung im Einzelfall günstiger?
Welche Auswirkungen ergeben sich auf Finanzierung, Gewinn und Liquidität?
Wie lassen sich Investitionen optimal mit weiteren steuerlichen Förderungen
kombinieren?
Eine individuelle steuerliche Planung hilft dabei, die neuen Möglichkeiten optimal
auszuschöpfen und kostspielige Fehler zu vermeiden.
Fazit
Der Investitionsbooster ist mehr als eine kurzfristige Steuererleichterung. Er bietet Unternehmen die Chance, notwendige Investitionen schneller zu refinanzieren, ihre Liquidität zu stärken und gleichzeitig die Steuerbelastung in den ersten Jahren nach der Anschaffung deutlich zu reduzieren.
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kann dies ein wichtiger Baustein sein, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Unternehmer sollten deshalb bereits heute prüfen, welche Investitionen in den kommenden Monaten anstehen und wie die neuen Abschreibungsmöglichkeiten optimal genutzt werden können.
Unser Tipp: Lassen Sie geplante Investitionen frühzeitig steuerlich prüfen. Oft entscheidet bereits der richtige Anschaffungszeitpunkt darüber, wie hoch der steuerliche Vorteil tatsächlich ausfällt.
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