Zum 1. März beginnt in Deutschland das neue Versicherungsjahr für E-Scooter, Mopeds, Mofas und Roller bis 50 ccm. Fahrzeuge dürfen dann nur noch mit dem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr genutzt werden.
Die bisherigen grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit – ohne aktuelles Kennzeichen besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz. Wer trotzdem fährt, riskiert Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und muss im Schadensfall selbst für Kosten aufkommen.
Das Versicherungskennzeichen gilt jeweils für ein Jahr vom 1. März bis Ende Februar und weist den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz nach.
Neue Kennzeichen sind direkt bei Versicherungen erhältlich; bei späterem Abschluss wird der Beitrag anteilig berechnet.
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