Diese wichtigen Änderungen kommen auf Betreiber von Photovoltaikanlagen zu.
Grüne Politik sorgt für Anpassungen bei den Steuern für Photovoltaikanlagen. Bisher war es mit einem nicht geringen Aufwand verbunden, wenn man als Eigenheimbesitzer die optimalen Bedingungen schaffen wollte, um aus steuerlicher Sicht das Meiste aus der Erzeugung von Solarstrom herauszuholen. Ab dem 01.01.2023 kommen nun Änderungen auf Altanlagen und Neuanlagen zu, welche das Leben erleichtern. Betreiber von Altanlagen haben dabei aber auch einiges zu beachten, um im letzten Jahr vor dieser anstehenden Gesetzesänderung noch einmal Steuern zu sparen.
Kurz gesagt: Es gibt aufgrund der Änderungen im Steuerrecht, gibt es künftig eine Steuerbefreiung von „kleinen“ Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 kWp installierter Bruttoleistung. Dabei stellen sich einige Fragen: Was ist bei einer Neuanlage zu beachten? Was ist bei einer bestehenden Anlage zu beachten? Welche Vorteile bieten die Änderungen?
Ein aktueller Ratgeber auf Solaranlagen-Poratl.de fasst die relevanten Änderungen zusammen. Betrachtet werden dabei die Anpassungen in Bezug auf die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Angenehm ist dabei, dass der Artikel Ihnen eine Übersicht zur Hand gibt, welche die wichtigsten bisherigen Regelungen den neuen gegenübergestellt. Grafisch aufgearbeitet und als Download verfügbar, haben Sie so eine Hilfe zur Hand, um die Anpassungen besser zu verstehen.
Zu diesen steuerlichen Aspekten gibt es weitere Informationen zum Thema Abschreibung von Solaranlagen und zur Frage, wann noch ein Gewerbe angemeldet werden muss. Alles in allem haben Sie mit dieser Seite eine Übersicht zur Hand, die Ihnen einen einfachen Blick in das oft komplizierte Thema von Steuern und Finanzamt bietet. Dieser Link führt Sie zu den aktuellen Informationen zum Thema Steuer und Photovoltaik.
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