ARAG Recht schnell…

Nov 18, 2020

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Keine Minderung der Miete wegen coronabedingter Ladenschließung +++
Die staatlich verordnete Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie ist laut ARAG Experten kein Mangel der Mietsache und rechtfertigt keine Mietminderung. Der Mieter könne auch nicht wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung und eine Reduzierung der Miete verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-15 O 23/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Frankfurt am Main.

+++ Keine kostenlose Stornierung der Kreuzfahrt +++
Wer wegen der Corona-Pandemie eine Kreuzfahrt storniert, schuldet dem Veranstalter die vereinbarte Stornogebühr, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht absehbar war, ob die Kreuzfahrt tatsächlich coronabedingt ausfällt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden klargestellt, dass Unwohl- und Angstgefühle nicht für eine kostenlose Stornierung genügten (Az.: 159 C 13380/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München.

+++ Auskunftspflicht bei Einkommen +++
Erklärt sich ein Vater hinsichtlich des Kindesunterhalts für „unbegrenzt leistungsfähig“, ist er seinem Kind gegenüber dennoch zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet. Dabei ist eine Fortschreibung des Bedarfs über den Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle nicht ausgeschlossen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZB 499/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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