ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Lichtbild auf Gesundheitskarten gesetzlicher Krankenkassen Pflicht ist.
Auf der Karte sind Daten wie z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Geschlecht gespeichert. In Arztpraxen werden diese Daten künftig über das Internet abgeglichen und aktualisiert. Das Foto soll vermeiden, dass die Karte missbräuchlich eingesetzt wird. Auch religiöse Gründe befreien nicht von dieser Fotopflicht.
Hier wäre lediglich eine Modifikation des Fotos denkbar, wie etwa das Zulassen einer sonst nicht erlaubten Kopfbedeckung. Nach Auskunft der ARAG Experten sind lediglich Versicherte bis zum 15. Lebensjahr sowie beispielsweise bettlägerige Menschen von dieser Pflicht befreit (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 11 KR 3562/16).
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
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