Was haben mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden und das eigene Wellnessbad gemeinsam?
Sie stehen ganz oben auf der Wunschliste für Haus und Wohnung. Und beides wird staatlich gefördert! Die Zuschüsse für Einbruchschutz und Badumbau sind der Renner unter den KfW-Förderungen zur Haussanierung. 10 % ihrer Kosten können sich private Hauseigentümer und auch Mieter von Staat zurückholen.
Martin Kutschka vom Förderportal www.foerderdata.de weiß: „Im letzten Jahr beteiligte sich die KfW mit durchschnittlich ca. 600 € am Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren oder an der Nachrüstung von Türen und Fenstern. Für ein neues und modernes Bad machte die KfW 2016 im Schnitt rund 1.900 € locker.“ Gefördert werden im Bad vor allem bodengleiche Dusche, Badewannen und neue Sanitärobjekte. Auch für die erforderlichen Arbeiten rings herum gibt es Fördergelder. Etwa für Duschtrennwände, rutschfeste Fliesen, bedienfreundliche Armaturen, Maler-, Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten oder Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden und dem Bodenaufbau.
Der große Vorteil:
Im Gegensatz zu den Förderungen im Programm Energieeffizient Sanieren muss kein weitere Sachverständiger involviert werden. Fachbetrieb und Bauherr können das Kind alleine schaukeln. Neben dem mittlerweile einfachen Online-Antrag mit Sofortzusage hat die KfW auch den Abruf der Fördergelder nach Fertigstellung der Arbeiten vereinfacht. Hier fordert die KfW keine Fachunternehmerbestätigung mehr ein. Hilfreich ist die Bestätigung jedoch für den Bauherrn weiterhin, denn der Fachhandwerker bestätigt ihm damit die fachgerechte Ausführung seiner Arbeiten.
Ein KO-Kriterium gilt allerdings auch beim Förderantrag weiterhin. Dieser muss unbedingt vor Baubeginn gestellt werden. Wer vorzeitig beginnt, verspielt den Zuschuss leichtfertig. Denn ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.
Tipp für Heimwerker
Wer alleine Hand anlegt oder das Vorhaben zusammen mit privaten Helfern durchzieht, kann sich seinen Zuschuss zumindest für die Materialkosten sichern. Der Antrag lohnt sich ab Ausgaben von mindestens 500 € für Technik und Material zum Einbruchschutz oder mindestens 2.000 € für die Badmodernisierung. Ein Blick ins Programm-Merkblatt der KfW verrät, was für den Förderbonus bei Planung, Kauf und Einbau berücksichtigt werden muss. Einziger Knackpunkt: Ein Fachunternehmen muss die fachgerechte Durchführung der Heimwerker-Maßnahme und auch die angefallenen Materialkosten formlos bestätigen.
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