Auch gut erzogene Tiere können bei Menschen kostspielige Schäden verursachen
(djd). Gern verallgemeinern Hundefans eine Weisheit des Humoristen Loriot, indem sie beteuern, dass ein Leben ohne Hund zwar möglich, aber sinnlos sei. Und sie tun viel, um das mit dem vierbeinigen Gefährten gut auszufüllen. Schon frühmorgens sind sie mit ihrem Liebling unterwegs, damit der seine „Geschäfte“ erledigen und ein wenig Auslauf genießen kann. Hundeschule, Futterauswahl, Lieblingsspielzeug und Benimmregeln für Vierbeiner – an vieles denken Hundehalter mit Freuden. Weniger gern denken sie daran, welche Probleme die Hundehaltung mit sich bringen kann, wenn Dackel oder Dogge plötzlich einer Hundedame einen Besuch abstatten wollen und sich samt Leine losreißen.
Rechtzeitig an die Risiken denken
Hundebesitzer sollten sich deshalb rechtzeitig vor solchen unliebsamen Überraschungen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen. Denn als Tierhalter haften sie für alle Schäden, die ihr Hund verursacht. „Selbst wenn den Halter persönlich gar keine Schuld trifft, kann er haftbar gemacht werden“, erklärt Thomas Krummen von der Nürnberger Versicherungsgruppe. Kleintiere wie Katzen und Meerschweinchen, Vögel und Hamster seien in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Doch für Hunde und auch für Pferde benötigten die Besitzer einen gesonderten Versicherungsschutz. Inzwischen gibt es sogar einzelne Bundesländer, in denen für Hunde eine entsprechende Versicherungspflicht besteht. Diese gilt in Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter von gefährlichen Hunden eine entsprechende Versicherung vorweisen. Mehr Informationen gibt es unter www.nuernberger.de.
Haftung bei Flurschäden durch nicht angeleinten Hund
Doch ganz gleich, in welchem Bundesland ein Hund lebt: Er sollte möglichst artgerecht gehalten werden. Dazu gehört aber, dass das Tier sich ab und an so richtig austoben kann. Und das geht an der Leine nun einmal nicht. Deswegen ist es wichtig, dass die Hundehaftpflichtversicherung auch dann einspringt, wenn ein nicht angeleinter Hund einen Flurschaden verursacht, also zum Beispiel einen Schaden an landwirtschaftlich genutzten Flächen – und das kann auch beim gehorsamsten Hund vorkommen.
Quelle Presstreff