„Ein Durchbruch für die volle Gleichstellung“

Jun 6, 2013

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe beim Ehegattensplitting erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die heutige Entscheidung ist ein weiterer konsequenter Schritt und markiert den Durchbruch für die volle Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Der Beschluss liegt in der Linie einer Rechtsprechung, die in ganz konkreten Fällen immer wieder die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beendet hat.

Mit dem Beschluss wird nicht nur rückwirkend zum 1. August 2001 der massive Abbau von Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht für lesbische und schwule Paare beendet. Die heutige Entscheidung ist vor allem eines: Klar und unmissverständlich. Jetzt muss der Gesetzgeber handeln. Eingetragene Lebenspartner dürfen in keinem Bereich mehr benachteiligt werden.

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einiges erreicht im Bereich Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bereich der Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, BAfÖG, Vermögensbildung, Beamten-, Richter und Soldatenrecht.

Jetzt muss es schnell weitergehen: Eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist durch ein schlichtes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar. Es ist verfassungsrechtlich konsequent, den letzten Schritt zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft jetzt auch bei der Adoption zu gehen.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Quelle pressrelations.de

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