Frühjahrsputz am Auto

Mai 16, 2013

Frühlingszeit! Die Gartensaison ist eröffnet – vieles kann man jetzt endlich in Freien erledigen. Zum Beispiel schnell mal vor der Garage den Wagen waschen? Besser nicht, raten ARAG Experten.
Laut Wasserhaushaltsgesetz darf das Grundwasser nämlich nicht verschmutzt werden. Dazu kommen die individuellen Regelungen der Gemeinden. Die Rechtslage ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Einig sind sich aber die meisten Gemeinden, Kreise und Städte, dass das Autowaschen im Freien verboten ist.
Die Gemeinden, die es erlauben, verlangen, dass man ohne chemische Reinigungsmittel und ohne Hilfsmittel wie etwa Dampfstrahler arbeitet. Die drohenden Bußgelder sind dabei deutlich teurer als die Kosten für Selbstwaschanlage oder Waschstraße: Verstöße gegen das Einleitungsverbot des Wasserhaushaltsgesetzes kann die zuständige Behörde immerhin mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro ahnden!
Der Tipp der ARAG Experten: Erkundigen Sie sich nach den Regelungen in Ihrer Gemeinde, ehe Sie den Wagen waschen, kärchern oder shampoonieren!
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr
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