Gerhard Jüttner Initiativgründer und Veranstalter der Demo fordert von der Bundesregierung und den Kommunen die Einhaltung der Gesetze, ein funktionierendes Beschwerde-Management in Familiensachen, die Überprüfung aller Inobhutnahmen der Jugendämter auf Ihre Rechtmäßigkeit und kritisiert dabei noch grobe Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Grundrechte würden von Jugendämtern und Familiengerichten missachtet und missbraucht.
Wie sich in tausenden Fällen zeigt dürfte sich die Kritik bewahrheiten. Daher geht die Bürgerinitiative auf die Barrikaden. Konstanze Kalmus die Sprecherin der Stadt Hannover kritisiert die Vorwürfe und wertet die Thematik der belegbaren bundesweiten Auswüchse der Jugendämter und Justiz als pauschale Einzelfälle. „Normalerweise unterstützen Kommunen ihre Bürger“. In Hannover sieht man das jedoch anders. „Der Staat will neben unseren Steuergeldern auch noch unsere Kinder haben“, kritisieren selbst Passanten.
„Die Demonstranten wollen mit ihren Protesten „genau das“ in die Öffentlichkeit bringen, was woanders keinen Platz zu finden scheint“. Seit der Verabschiedung des neuen Kinderschutzgesetz vom 03.01.2012 greifen Jugendämter und Familiengerichte noch härter ein als zuvor. Der Kern des Gesetzes soll der Ausbau der frühen Hilfen für Familien beinhalten, dabei ist die Vorgehensweise die manche Jugendämter und Familiengerichte seit der Verabschiedung des neuen Kinderschutzgesetz an den Tag legen recht fragwürdig, wenn nicht beängstigend und vernichtend für Kinder, Eltern und Großeltern. „Sollte der deutsche Staat jedoch nicht humanitär und demokratisch ausgerichtet sein – welcher dem Willen des Volkes folgt“? Daher heißt es in allen Urteilen mehr oder minder „IM NAMEN DES VOLKES“. Fraglich ist, was die jährlich weit mehr als 200 000 Eltern und Kindern dazu sagen, die durch unrechtmäßige Inobhutnahmen geschädigt werden?
Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates sollte daraus bestehen, die teilweise missbräuchlichen Handlungen der Jugendbehörden und Familiengerichte zu kontrollieren und zu überprüfen. Aus diesem Grund wird es künftig unvermeidlich sein Kontrollbehörden einzuführen. Massenhafte Kindesinobhutnahmen die nicht selten unter dem Deckmantel der vorgetäuschten Kindeswohlgefährdung vollzogen werden, würden drastischen Rückzug finden und Familien könnten wieder Vertrauen in das deutsche Rechtssystem fassen. Das was die Verschärfung des Gesetz zum Kindeswohl zustande gebracht hat – ist nicht das, was Familien hoffnungsvoll und angstfrei in die Zukunft blicken lässt. Das allgegenwärtige System fördert eine regelrechte Kinderhandel- Industrie, schafft immer mehr Arbeitsplätze für Verfahrenspflegschaften, Jugendamtsmitarbeiter, Rechtsbeistände, beschäftigt immer mehr Anwälte, fragwürdige Gutachter und Familienrichter die teilweise ihr Handeln deshalb solange im Paragraphendschungel verstecken, weil zu wenige Bürger darüber informiert sind, was hier in Deutschland mit den Familien wirklich passiert.
Immer noch heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Und weiter: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Auch der frühere Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch meinte bereits 2008: „Zweifellos sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder, die das Grundgesetz verbürgt. „Die heutige familienfeindliche Politik macht diese Basis sprichwörtlich zu Nichte“, rügt Hans-Joachim Mönch der Vorsitzende vom Jugendkreisverband. Der Staat sei gehalten die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren. Mit derselben Logik wären die enorm steigenden Inobhutnahmen von Kindern fraglich und gar verfassungswidrig. Jedoch entstehen durch stetig wachsende Verfassungsbrüche immer mehr Zweifel – welche das Vertrauen in das Rechtssystem und der deutschen Demokratie enorm schädigt, teilt er uns weiter mit.
Schon die Große Koalition aus Union und SPD, damals noch mit Familienministerin Ursula von der Leyen, wollte Kinder durch ein neues Gesetz besser schützen – gegen Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln. Aber: Es gab keine Einigung mit der SPD, die wie etliche Fachverbände – vom Deutschen Jugendinstitut, über das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienhilfe bis hin zum Deutschen Kinderschutzbund und zu den Kinderschutzzentren – die Förderung von frühen Hilfen im Gesetz verankern wollte. Der Gesetzentwurf der Familienministerin sah zudem Regelungen vor, wie z. B. den verpflichtenden Hausbesuch durch die Jugendämter bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, die hilfreich sein können, aber unter Umständen in Einzelfällen die Kindeswohlgefährdung erhöhen. Gesetzliche Regelungen im Kinderschutz können zwar Strukturen und Rahmenbedingungen schaffen, das Handeln sollte aber immer nach fachlichen Standards in der aktuellen Situation am Einzelfall orientiert entwickelt und verändert werden. Das es aber der Jugendhilfe und der Justiz an geschulten und fachlichen Kompetenzen fehlt, zeigen die stetig steigenden Fälle von Kindesinobhutnahmen durch willkürliche Verfahrensweisen.
„Hier darf sich der Staat nicht wundern, wenn die Geburtenrate in Deutschland drastisch sinkt“. Sch uld sind nicht nur die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die enormen jährlichen Kindesinobhutnahmen, die nicht selten durch vorgetäuschte Kindeswohlgefährdungen glaubhaft gemacht werden und so tausende von Familien und deren Angehörige zerstören, anstatt sie zu unterstützen wie es im aktiven Schutzgesetz von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) verankert steht.
Initiativgründer Gerhard Jüttner plant in Zusammenarbeit mit Manfred Tröger für die kommenden Monate in verschiedenen deutschen Städten weitere Demonstrationen. „Die Proteste werden so lange weiter gehen bis wir eine staatliche Stellungnahme erhalten und unsere Kinder zurück bekommen“ teilt er mit.
Axel Sauer Reporter kämpfen für Bürger
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