Facebook verlangt von seinen Nutzern bei der Registrierung die Angabe ihrer wahren Daten und sperrt die Konten von Nutzern, die nicht ihren korrekten Namen angegeben haben.
Das Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) hatte unter Verweis auf das deutsche Datenschutz- und Telemedienrecht Facebook USA und Facebook Irland aufgegeben, Nutzern die Angabe eines Pseudonyms zu ermöglichen und Konten in diesen Fällen zu entsperren.
Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass für das Eilverfahren von einer Tätigkeit der irischen Niederlassung im Bereich der Nutzerdatenverarbeitung auszugehen sei und daher irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist.
Daher ist laut ARAG Experten eine Anmeldung unter Pseudonymen nicht möglich (OVG Schleswig, Az.: 4 MB 10/13 und 4 MB 11/13).
Die Texte finden Sie im Internet unter http://www.arag.de/die-arag/presse/arag-recht-schnell/
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