Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Das Gesetz erweitert die Rechte des unverheirateten Vaters im Bereich der elterlichen Sorge, die bisher der Mutter allein zustand, wenn die Eltern nicht die gemeinsame Sorge vereinbart hatten. Zukünftig kann das Familiengericht diese auch dann übertragen, wenn nur ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Dabei soll es regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Das Gesetz setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um, das in der bisherigen Regelung einen Verfassungsverstoß erkannt hatte.
Quelle pressrelations.de
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