MDR-Umschau: Betrug mit gestohlenen Blankofahrzeugpapieren

Mrz 6, 2012

Derzeit sind Tausende Blankovordrucke für Kfz-Zulassungsbescheinigungen in den Händen von Autodieben, die damit Fahrzeugkäufer betrügen. Das berichtet das MDR-Magazin Umschau in seiner aktuellen Sendung. Die Betrüger verkaufen mit den entwendeten Dokumenten gestohlene Fahrzeuge an gutgläubige Kunden. Der Kauf ist damit nicht gültig, die Kunden werden um Geld und Fahrzeug geprellt. Da die Behörden die Seriennummern der gestohlenen Papiere nicht veröffentlichen, können die Käufer den Betrug nicht erkennen. Die Blanko-Dokumente wurden in den vergangenen Monaten aus Kfz-Zulassungsstellen unter anderen in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland gestohlen. Wie viele der Dokumente im Umlauf sind, konnte das dafür zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht sagen.

Obwohl die Seriennummern der gestohlenen Papiere in den Zulassungsbehörden bekannt sind, werden sie nicht veröffentlicht. Das dafür zuständige KBA erklärt dazu, dass die Seriennummern nur im internen polizeilichen Fahndungsbestand „INPOL“ publiziert werden. In der Stellungnahme heißt es mit Bezug auf das Straßenverkehrsgesetz weiter: „Diese Daten dienen dem Abgleich mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Fahrzeugen und Fahrzeugpapieren ausschließlich zum Zweck der Unterstützung polizeilicher Ermittlungen.

Und so funktioniert der Betrug: Nach dem Diebstahl eines Pkw tragen die Kriminellen die wahren Daten des Fahrzeuges in die gestohlenen und amtlichen Blanko-Dokumente ein. Wenn die Käufer beim Geschäft die Echtheit der Papiere und die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten mit denen in den Papieren prüfen, können sie keinen Verdacht schöpfen, dass sie betrogen werden. Der Betrug kann erst festgestellt werden, wenn das Fahrzeug vom Käufer bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet wird. Diesen Fakt bestätigt auch das KBA. Anhand der Fahrgestellnummer wird in der Zulassungsstelle geprüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Da man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann – auch nicht gutgläubig, sind die Käufer das Geld und Fahrzeug los, erklärt Rechtsanwältin Irina Selbach-Gössling. Das heißt, den Schaden haben die Käufer, die sich nicht schützen können.

MDR-Magazin Umschau
Dienstag, 06.03.2012, 20:15 Uhr, im MDR FERNSEHEN
Moderation Ana Plasencia

Quelle pressrelations.de

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