Erste gemeinsame Wohnung: Zusammenziehen ohne Stress

Jan 19, 2012

Jeden Tag gemeinsam aufwachen und dann Frühstück ans Bett. So sieht wohl die Idealvorstellung der meisten Paare vom Zusammenziehen aus. Aber wenn aus zwei Wohnungen eine wird, geht das meist nicht ohne Reibereien. Damit es auch nach den ersten vier Wochen noch harmonisch bleibt, hat das Immobilienportal Immonet ein paar Tipps zusammengestellt.Wie soll das gemeinsame Nest aussehen? Erster Schritt: Setzen Sie ihre rosarote Brille ab und reden Sie darüber, wie Ihr gemeinsames Nest aussehen soll. Sonst kann es passieren, dass Sie nach der Penthouse-Wohnung im angesagten Viertel Ausschau halten, während Ihr Partner/Ihre Partnerin schon längst das perfekte Einfamilienhaus auf dem Land gefunden hat.

Zweiter Schritt: Wie viel Platz brauchen Sie für sich? Für einige Paare ist es bereits eine Katastrophe eine Nacht voneinander getrennt zu verbringen, andere haben gerne ein bisschen Freiraum. Besprechen Sie vorher, wie groß die Wohnung sein soll, damit Sie sich anschließend nicht auf die Nerven gehen.

Tipp: Machen Sie eine Checkliste mit Dingen, die beiden wichtig sind: Balkon, Badewanne, Helligkeit, Verkehrsanbindung etc…

Versicherungen und Verträge Frischverliebte sprechen nicht gerne über unromantische Dinge wie Versicherungen und Verträge. Sinnvoll ist ein Abgleich aber allemal, denn im besten Fall sparen Sie bares Geld.- Die Hausratsversicherung: Wer zusammenzieht, benötigt nur noch eine Hausratsversicherung. Ein Recht darauf, den Vertrag vorzeitig zu kündigen haben Sie allerdings nicht. Viele Versicherer sind aber kulant und akzeptieren eine frühzeitige Kündigung. Achtung: Die Versicherungssumme muss beim bestehenden Vertrag erhöht werden, damit diese dem Neuwert der Wohnung entspricht.

– Haftpflichtversicherung: Auch diese kann zusammengelegt werden. Aber Vorsicht: Danach übernimmt der Versicherer in der Regel keine Kosten für Schäden, die der Partner verursacht hat.

– Der Mietvertrag: Den Vertrag sollten immer beide unterschreiben. So hat jeder die gleichen Rechte und Pflichten, wie etwa die Übernahme der Mietkosten. Kommt es zur Trennung, haben beide Anspruch auf die Wohnung, sodass der eine den anderen nicht einfach vor die Tür setzen kann.

Bevor Sie zusammenziehen, sollten Sie klären, wie viel Geld pro Monat für Miete, Lebensmittel und Nebenkosten zur Verfügung steht. Außerdem müssen Sie sich einigen, wer welche Kosten trägt.

– Eine Möglichkeit ist die Fifty-Fifty Lösung: Jeder zahlt den gleichen Anteil der Gesamtkosten. Dazu kann man sich beispielsweise ein gemeinsames Konto einrichten, auf das beide einzahlen und von dem die monatlichen Lebenshaltungskosten abgehen. Da empfiehlt es sich, großzügig zu sein, das erspart Streit.

– Zahlung nach Einkommen: Gerade für Paare, deren Einkommen stark differiert, bietet sich hingegen die anteilige Zahlung an. Alle anfallenden Kosten werden je nach Einkommen prozentual geteilt.
Du das Sofa, ich den Couchtisch

Wenn man zusammenzieht, sind einige Einrichtungsgegenstände meist doppelt vorhanden. Aber was macht man mit den überflüssigen Möbelstücken? Tische oder Stühle, die nicht mehr gebraucht werden, können zum Beispiel auf dem Flohmarkt oder im Internet verkauft werden. Mit ein bisschen Glück kommt dabei noch Geld für einen Kurzurlaub zusammen.

Schwierig wird das Zusammenziehen vor allem dann, wenn beide einen völlig unterschiedlichen Geschmack haben. Klären Sie im Vorfeld, welche Möbel mit ins neue Zuhause dürfen. Eine Möglichkeit: Jeder benennt drei Einrichtungsgegenstände des anderen, die definitiv nicht mit in die Wohnung kommen. Der Fliesentisch oder die rote Ledercouchgarnitur müssen allerdings nicht gleich auf den Sperrmüll, wenn der Partner zu sehr daran hängt. Verbannen Sie die Möbel erst einmal auf dem Dachboden oder im Keller. Noch besser: Wenn jeder sein eigenes Zimmer hat, kann dieses mit den verschmähten Möbeln bestückt werden. Bei gemeinsamen Anschaffungen gilt es dann einen Kompromiss zu finden.

Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das Immobilienportal Immonet.

Originalmeldung:

http://www.immonet.de/service/zusammenziehen.html

Quelle Immonet.de via Presseportal

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