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Mehr Schutz für Anleger

Nov. 27, 2011

Die Länder haben das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts gebilligt.

Es soll den Anlegerschutz im „Grauen Kapitalmarkt“ erhöhen. Hierzu führt es unter anderem die Verpflichtung zur anlegerrechten Beratung ein. Zukünftig sind auch die Provisionen offenzulegen und Protokolle über die Beratungsgespräche zu führen, die dem Anleger auszuhändigen sind. Zudem sind Anbieter von Vermögensanlagen verpflichtet, kurze und verständliche Informationsblätter über die angebotenen Produkte zu erstellen. Die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittler wurden – zum Beispiel durch die Einführung eines Sachkundenachweises – weiter verschärft.

Quelle pressrelations.de

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