Der Bundesrat möchte die steuerliche Privilegierung der Personenbeförderung auf Schiffen bis zum 31. Dezember 2013 verlängern. In seiner heutigen Plenarsitzung hat er daher einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Bisher gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der jedoch am 31. Dezember 2011 ausläuft. Der Satz stiege zum 1. Januar 2012 somit automatisch auf 19 Prozent. Da ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Neuregelung der Mehrwertsteuersätze in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten ist, erscheint es dem Bundesrat nicht gerechtfertigt, allein für die Personenschifffahrt den Steuersatz bereits jetzt anzuheben.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zuzuleiten, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Quelle pressrelations.de