Manchmal sind auch Ärzte in medizinischen Fragen ratlos. Wenn zum Beispiel ein Patient fragt, ob er nach der Behandlung wieder Auto fahren darf, kann ihm ein Mediziner oft keinen fundierten Rat geben. Die gesetzlichen Vorgaben sind laut einem Positionierungspapier der Ärzte der Kardiologie/Pneumologie des Klinikums Idar-Oberstein für Patienten „nur eingeschränkt hilfreich“. Die vom Verkehrsministerium erlassene Fahrerlaubnisverordnung enthält laut ARAG Experten auch nur wenig Konkretes.
Fahrerlaubnisverordnung
Sie unterscheidet zwischen Privat- und Berufsfahrern, die mit Bus oder Taxi Personen chauffieren oder einen Lastwagen steuern. So sieht die Verordnung vor, dass Berufsfahrer ihre Arbeit nach einem zweiten Herzinfarkt gar nicht mehr ausüben dürfen – egal wie schwer dieser ausgefallen war. Dagegen fehlen zum Beispiel Angaben für Patienten mit implantiertem Defibrillator.
Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung
Mehr ins Detail gehen die juristisch nicht bindenden Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung, erarbeitet von einem Ausschuss der Bundesanstalt für Straßenwesen. Sie sollen Ärzten auch als Beratungsgrundlage dienen. Die letzte Fassung stammt jedoch schon aus dem Jahr 1999 und steht auf dem wissenschaftlichen Stand von 1996. Deshalb arbeiteten oben erwähnte Fachärzte in dem Gremium der Behörde mit, das die Leitlinien zumindest im herzmedizinischen Bereich aktualisiert.
Das Herz
Die Grundlage für das Positionspapierbildet der Herzspezialisten ist eine Formel kanadischer Kardiologen. Mit ihr lässt sich näherungsweise das Risiko berechnen, dass ein herzkranker Patient oder sein Unfallgegner bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wird. Die Gleichung berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Autofahrer wegen seiner Herzkrankheit die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, sowie die hinter dem Steuer verbrachte Zeit und die Art des Fahrzeugs. Fazit: Die behördlichen Vorgaben fallen in vielen Punkten zu streng aus. So dürfen diesen zufolge Herzinfarkt-Patienten erst nach drei bis sechs Monaten wieder ans Steuer. Das Kardiologen-Papier gesteht ihnen dies – je nach Pumpleistung im Anschluss an den Infarkt – teils schon nach zwei Wochen wieder zu.
Die Augen
Ein entgegengesetztes Problem beschäftigt Augenärzte: Sie kritisieren eine Lockerung der Fahrerlaubnisverordnung, die am 1. Juli 2011 in Kraft trat. Ein schwerwiegendes Problem sehen die Mediziner in einem unscheinbaren, neu formulierten Satz der gesetzesgleichen Verordnung. Demnach dürfen künftig auch Menschen mit Rotblindheit oder einer starken Schwäche im Rotsehen als Lastwagen-, Bus- oder Taxifahrer arbeiten. Das Problem dabei sind weniger die Ampeln als vielmehr die Tatsache, , dass Betroffene die Rücklichter eines Vordermanns bei schlechter Sicht zu spät erkennen, erklären ARAG Experten. Bei Nacht, Regen, Nebel oder Schneetreiben gefährden sie damit ihre Fahrgäste und andere. Aus dem Bundesverkehrsministerium verteidigt man die Lockerung für Berufsfahrer; dort heißt es dazu, Deutschland habe die Anforderungen an das Farbensehen der europäischen Richtlinie angepasst.
Fazit
Viele Krankheiten können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Ob sich Patienten hinters Steuer setzen dürfen, hängt davon ab, wie schwer das Leiden ausgeprägt ist und wie gut eine Behandlung die Symptome lindert. Für Berufsfahrer sind die Grenzen meist enger gesteckt als für private Fahrer.
Die folgenden Informationen gelten für private Fahrer
– Einschränkungen bestehen bei schweren psychischen Krankheiten, Nierenschwäche, Gleichgewichtsstörungen, Herz- und Kreislaufleiden, neurologischen Krankheiten, Drogen- oder Medikamentensucht, Schlafstörungen und schweren Lungenkrankheiten.
– Ob Patienten ein Fahrzeug bewegen dürfen, kann im Einzelfall nur der behandelnde Arzt beurteilen.
– Auch einige Gruppen von Arzneien können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Gefahren lauern generell bei Medikamenten, die beruhigend, dämpfend oder ermüdend wirken oder die Reaktionszeit verlängern. Darunter fallen starke Schmerz- und Beruhigungsmittel, einige Antidepressiva sowie Antiepileptika.
– Auch „unverdächtige“ Arzneimittel, etwa gegen Allergien oder Bluthochdruck, haben teilweise ähnliche Begleiterscheinungen. Besonders aufpassen oder besser auf das Auto verzichten sollten Patienten zu Beginn einer entsprechenden Therapie.
– Alkohol verstärkt die Wirkung vieler auf das zentrale Nervensystem zielenden Arzneien.
– Benötigen Patienten mehrere Mittel, erhöht auch dies das Risiko.
– Nehmen Sie deshalb eine Beratung durch einen Arzt und Apotheker in Anspruch, wenn Sie eines oder mehrere der genannten Medikamente einnehmen.
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Quelle lifePR