Die Länder haben heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung den Schutz der Verbraucher vor Kosten- bzw. Abo-Fallen im Internet verbessern will.
Sie fordern, die neuen Schutzvorschriften auch auf Unternehmer auszudehnen, da auch diese Opfer unseriöser Geschäftsmodelle – wie Kosten- und Abo-Fallen – sein können. Zudem wollen sie im Zusammenhang mit Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr neue Informationspflichten für Inkassodienstleister in das Gesetz aufnehmen. Diese sollen sicherstellen, dass der Schuldner die notwendigen Angaben zu wesentlichen Umständen des Vertragsschlusses erhält, aus denen er Schlüsse über die Berechtigung der Forderungen ziehen kann.
Um den Schutz der Verbraucher zu verbessern, möchte die Bundesregierung Unternehmer künftig dazu verpflichten, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Ein Vertrag soll nur dann zustandekommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Quelle pressrelations.de
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