Justizminister Kutschaty hat die am Donnerstag ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung als „richtungweisend“ begrüßt.
„Das Urteil weist uns den Weg für eine grundrechtskonforme Unterbringung derjenigen Straftäter, die weiterhin hochgefährlich und psychisch gestört sind. Genau diesen Weg wollen wir beschreiten“, erklärte der Minister heute (Freitag, 7. Oktober 2011) in Düsseldorf. In seiner Entscheidung habe das Gericht das seit Jahresbeginn geltende Therapieunterbringungsgesetz als neue Unterbringungsform für rückfallgefährdete Straftäter bestätigt, bei denen die psychische Störung noch nicht zu einer Einschränkung ihrer Schuldfähigkeit geführt haben muss.
„Ich hoffe sehr, dass jetzt auch das Bundesjustizministerium das Signal aus Karlsruhe gehört hat und sich unserem Vorschlag anschließt, den wir bereits im August für eine verfassungsgemäße Unterbringungsform unterbreitet haben, die alle relevanten Hochrisikotäter erfasst. Die Mehrzahl der Bundesländer hat dieses Ziel auf der Sonder-Justizministerkonferenz im September unterstützt. Inzwischen liegt ein konkreter Gesetzentwurf vor. Am 20. Oktober werden die Fachebenen der Justizministerien des Bundes und der Länder das Thema beraten. „Bis dahin muss sich Berlin bewegen“, so Minister Kutschaty. „Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Es geht hier um die Sicherheit unserer Bürger!“
Das bisherige Therapieunterbringungsgesetz decke nicht alle relevanten Fälle ab. Es knüpfe rein formal daran an, ob der Sicherungsverwahrte die Straftat vor dem 31. Januar 1998 begangen hat. Kutschaty: „Es kann aber doch letztlich nicht dem zeitlichen Zufall überlassen bleiben, ob ein hochgefährlicher und psychisch gestörter Straftäter geschlossen untergebracht ist oder auf freiem Fuß bleibt.“
Quelle pressrelations.de