Höhere Auflagen für die Sicherheit von Spielzeug

Juli 21, 2011

Verbraucherministerin Aigner: „Wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen“

In Deutschland gelten ab heute höhere Auflagen für die Sicherheit von neu hergestelltem Spielzeug. Mit dem ersten Teil der neuen EU-Spielzeugrichtlinie werden wichtige Fortschritte für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Kindern erzielt. Im Vergleich mit der alten Richtlinie enthält die Novelle wesentlich strengere Anforderungen an die Produktion von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure.

Beispielsweise gibt es erstmals ein prinzipielles Verbot, krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe in Spielzeug zu verwenden. Der Einsatz von 55 allergenen Duftstoffen wird aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes verboten. Spielzeug darf künftig nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein, um für Kinder die Gefahr des versehentlichen Verschluckens zu verringern. Für einzelne Spielzeugkategorien sind künftig jeweils spezifische Warnhinweise vorgeschrieben. Diese müssen mit dem Wort „Achtung“ beginnen, in deutscher Sprache verfasst und gut lesbar sein. Die neue Spielzeugrichtlinie wird in Deutschland durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – 2. GPSGV) umgesetzt.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte die Neuregelung. „Die Sicherheit von Kindern hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Was jetzt umgesetzt wird, ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz, dem aber weitere Schritte folgen müssen. Deutschland hat sich in Europa erfolgreich für höhere Schutzstandards eingesetzt und wird in anderen Bereichen weiter auf Verbesserungen dringen“, sagte Aigner mit Blick auf die geplanten Vorschriften zu den chemischen Anforderungen an Spielzeug, die innerhalb der EU noch diskutiert werden und erst ab 20. Juli 2013 gelten sollen.

Das Bundesverbraucherministerium begrüßt die Fortschritte, die jetzt mit dem Anwendungsbeginn der neuen Spielzeugrichtlinie ihre Wirkung entfalten können. Gleichwohl besteht in einigen Punkten weiterhin Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft insbesondere den Teil der Richtlinie, in dem die Regelungen zu den chemischen Anforderungen enthalten sind. Hier sind bestimmte EU-Regelungen aus Sicht des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes als unzureichend anzusehen. „Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass zum Schutz der Kinder alles unternommen werden muss, um rechtzeitig bis zum Anwendungsbeginn im Juli 2013 zu Verbesserungen zu kommen. Diese Zeit müssen wir nutzen“, sagte Aigner. So sei es erforderlich, vor dem Inkrafttreten 2013 die Grenzwerte bestimmter Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Arsen und Quecksilber weiter abzusenken, den Schutz vor allergieauslösenden Stoffen wie Nickel und allergenen Duftstoffen zu erhöhen und weitere Verbesserungen des Schutzniveaus bei krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen zu erreichen.

Quelle pressrelations.de

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