Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung das Infektionsschutzgesetz gebilligt, das die Hygienequalität in Krankenhäusern optimieren soll. Ziel ist es, die Zahl der Ansteckungen mit multiresistenten Erregern zu verringern.
In einer begleitenden Entschließung stellt der Bundesrat jedoch fest, dass das aktuelle EHEC-Geschehen Schwächen im Informationsverfahren zwischen den beteiligten Behörden gezeigt hat. Er bittet daher die Bundesregierung, die geltenden Fristen und Verfahren zu prüfen und umgehend anzupassen.
Quelle pressrelations.de
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