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EU-Richtlinie schafft Rechtssicherheit für Handwerker

Feb. 2, 2011

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat über die Verbraucherrechte-Richtlinie abgestimmt. Dazu erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Der Binnenmarktausschuss hat heute Ausnahmen vom Widerrufsrecht für Maßanfertigungen und Notfallreparaturen beschlossen. Er ist damit dem Vorschlag des Berichterstatters Andreas Schwab (EVP) gefolgt. So wurde Rechtssicherheit in einem Bereich geschaffen, der für viele Handwerksbetriebe zum täglichen Geschäft gehört. Unsere Betriebe müssen sicher sein, dass sie nach Auftragseingang für beispielsweise eine passgenaue Küche mit der Materialbestellung und den Arbeiten beginnen können, ohne mit dem Widerruf des Kunden rechnen zu müssen.“

Quelle lifePR 

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