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Kein „Einbruchstourismus“ durch Google Street View

Aug 28, 2010

Hauseigentümer sollten nicht vorschnell widersprechen

Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, wird sich später unter Umständen ärgern, denn: „Im Hinblick auf Vermietung und Verkauf kann es für Hauseigentümer in Zukunft große Nachteile mit sich bringen, das entsprechende Objekt bei Street View gelöscht zu haben“, erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von „no abuse in internet“ (naiin).

Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation erwartet, dass Street View bereits binnen kurzer Zeit integraler Bestandteil gängiger Immobilienportale und anderer Web-Angebote sein wird. Darauf deute schon jetzt der Erfolg von Google Maps hin, das wenige Jahre nach Einführung aus dem heutigen Internet nicht mehr wegzudenken sei. Hauseigentümer, die ihre Immobilie aus Street View entfernen lassen, könnten bei einem späteren Verkauf oder bei der Suche nach neuen Mietern das Nachsehen haben. „Mögliche Interessenten könnten beispielsweise glauben, dass der Hauseigentümer hinsichtlich des Zustandes seiner Immobilie etwas zu verbergen hat“, skizziert Zoch ein mögliches Szenario.

naiin empfiehlt Hauseigentümern daher, nur dann von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn Street View Einblicke ermöglicht, die ein Betrachter vor Ort aufgrund eines existierenden Sichtschutzes nicht gewinnen kann. „Widerspruch sollte unbedingt auch dann eingelegt werden, wenn Personen auf Fotos nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden oder in „heiklen“ Situationen abgebildet sind“, so Rene Zoch. Vor einer höheren Einbruchsgefahr aufgrund von Street View müssen sich Hauseigentümer jedenfalls nicht fürchten. „Es kursieren diesbezüglich zwar die erstaunlichsten Theorien, die allerdings als haltlos zurückzuweisen sind. Es wird sich weder ein Einbruchstourismus etablieren noch wird die Aufklärungsquote bei Einbruchsdelikten aufgrund von Street View sinken“, ist der stellvertretende naiin-Vorsitzende sicher.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

Über naiin

naiin – no abuse in internet (Aussprache: „nein“) wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern – so genannten Providern – und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

Internet: www.naiin.org

Quelle pressrelations.de

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