Niedrigere Zuzahlungen und ergänzendes Taschengeld bei Mutter-Kind-Kuren

Aug 5, 2010

Für eine Mutter-Kind-Kur müssen gesetzlich krankenversicherte Frauen in der Regel 220 Euro zuzahlen. Verfügen sie nur über wenig Geld, lässt sich dieser Eigenanteil aber deutlich verringern. Denn die Selbstbeteiligung für Zuzahlungen, etwa für Medikamente, ist gesetzlich auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt, chronisch Kranke müssen maximal ein Prozent zahlen. Für eine Bezieherin von Hartz IV beispielsweise fielen dann rund 80 statt 220 Euro Zuzahlung an.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, seinen Einkommensbescheid bei der Krankenversicherung vorzulegen und die gesamte Selbstbeteiligung eines Jahres pauschal im Voraus zu bezahlen, erklärte Edelinde Eusterholz vom Verband der Ersatzkassen (vdek) in Berlin. Dann bekomme der Versicherte ein Befreiungskärtchen und müsse für das restliche Jahr weder die Praxisgebühr noch den Eigenanteil für Medikamente bezahlen. Und auch die Selbstbeteiligung für die Mutter-Kind-Kur sei damit entrichtet.
Alternativ lassen sich aber auch alle Zuzahlungsbelege sammeln. Ist der relevante Betrag – im genannten Beispiel die 80 Euro – erreicht, könne der Versicherte das der Krankenkasse vorlegen und sich ab diesem Moment befreien lassen, so Eusterholz. Steht dann eine Mutter-Kind-Kur an, entfalle die Selbstbeteiligung.
Die gemeinnützige Kur + Reha GmbH (eine Tochtergesellschaft des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) unterstützt bedürftige Mütter sogar noch weitergehend. Ist eine Mutter-Kind-Kur aus finanziellen Gründen (trotz verringerter Zuzahlung) nicht möglich unterstützt die gemeinnützige Gesellschaft Mütter mit einem Taschengeld in Höhe von 100,- bis 200,- Euro pro Familie. Nähere Informationen sowie Antragsunterlagen gibt es kostenlos unter 0800 / 2 23 23 73 oder im Internet unter www.kur.org
Quelle pressrelations.de

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