Die D.A.S. informiert: Gewährleistungssausschluss bei Internetauktion

Apr. 15, 2010

Ein gewerblicher Anbieter darf nicht jede Gewährleistung ausschließen, wenn er seine Waren Verbrauchern per Internetauktion anbietet. Nach Mitteilung der D.A.S. berechtigt ein einfacher Hinweis, dass nur Gewerbetreibende mitbieten dürfen, den Händler nicht ohne Weiteres zu einem Gewährleistungsausschluss.
BGH, Az. I ZR 34/08

Hintergrundinformation:
Wer als Unternehmer eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkauft, muss in Deutschland seinem Kunden zwei Jahre lang Gewährleistung einräumen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 474, § 438). Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt werden, bei neuen Waren nicht. Von einer Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden: Diese wird freiwillig vom Verkäufer übernommen. Gegenüber anderen Unternehmern sind Gewährleistungsausschlüsse möglich. Bei Internetauktionen ist nun immer häufiger zu beobachten, dass Waren „nur für Gewerbetreibende“ angeboten werden. Der Fall: Ein gewerblicher Händler hatte beim Internet-Auktionshaus eBay ein gebrauchtes Telefon angeboten. Das Angebot enthielt einen Gewährleistungsausschluss. Der Käufer des Geräts war zwar ebenfalls Unternehmer, sah hier aber einen Fall des unlauteren Wettbewerbs, da er das Gerät unter einem neutralen Benutzernamen erworben hatte. Sein Argument: Hier würden unzulässigerweise Geräte mit Gewährleistungsausschluss auch normalen Verbrauchern angeboten. Er klagte auf Unterlassung. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof gab dem Kläger Recht. Der im Angebot enthaltene Hinweis des Verkäufers, dass sich sein Angebot nur an Gewerbetreibende richte, sei nicht eindeutig gewesen. Außerdem habe es keine weiteren Vorkehrungen gegeben, um zu verhindern, dass jeder beliebige Verbraucher die Waren kaufe. Es sei daher davon auszugehen, dass sich das Angebot auch an Verbraucher gerichtet habe. Der BGH betonte nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass ein Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher unter Ausschluss der gesamten Gewährleistung nicht wirksam sein könne. Der Händler habe daher durch sein Angebot gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
BGH, Urteil vom 31. März 2010, Az. I ZR 34/08

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert